Förderung
Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungsprojekte als Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Indien eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen im Bereich Additive Fertigung bearbeiten:
- Neue Materialien für Additive Fertigung
- Gedruckte und tragbare Elektronik
- Additive Fertigung im Großmaßstab
- In situ Prozessüberwachung und -kontrolle
- Mithilfe von 3D-Druckverfahren hergestellte biomedizinische Produkte und Implantate
Vorhaben, die sich mit der biologischen Transformation der industriellen Wertschöpfung befassen, sind von besonderem Interesse. Ziel dieser ist die Steigerung der Wertschöpfung durch Anwendung von Erkenntnissen aus der Natur und deren Umsetzung in technische Lösungen.
Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen, Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen sowie Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Es wird erwartet, dass die Vorarbeiten soweit gediehen sind, dass sie sich im Stadium des „Technology Readiness Level“ der Stufe 3 oder 4 bei der Antragstellung befinden
(https://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/wp/2016_2017/annexes/h2020-wp1617-annex-g-trl_en.pdf).
Den Antragstellern wird dringend geraten, den englischen Bekanntmachungstext sowie die über die Internetseite des IGSTC zur Verfügung gestellten weiterführenden Unterlagen zu beachten (siehe www.igstc.org).
Frist
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Sofern Sie eine Antragstellung planen, binden Sie in Stufe 1 bitte zwingend die Kolleginnen des Referats VII/3 Forschungsmittel ein, damit eine solide Finanzplanung Ihres Projekts gewährleistet ist. Eine Änderung der Finanzkalkulation in Stufe 2 ist nicht möglich.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem IGSTC (Adresse siehe Nummer 7.1) bis spätestens 25. Februar 2021 (MEZ) zunächst Projektskizzen (ein Exemplar) in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern), in Deutschland verlangt.
Förderdauer
Die Projekte können zunächst 36 Monaten gefördert werden. Die Beantragung einer Anschlusszuwendung für eine zweite Förderphase von in der Regel bis zu 24 Monate ist in begründeten Fällen und nach Aufforderung durch den Zuwendungsgeber möglich
Förderhöhe
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Die beiden (gegebenenfalls drei) deutschen Partner können zusammen in der Regel mit bis zu 450 000 Euro, die beiden (gegebenenfalls drei) indischen Partner in der Regel mit bis zu 230 lakh INR sowie für die in der Regel maximale Dauer von zunächst 36 Monaten gefördert werden. Die Beantragung einer Anschlusszuwendung für eine zweite Förderphase von in der Regel bis zu 24 Monate ist in begründeten Fällen und nach Aufforderung durch den Zuwendungsgeber möglich. Hierbei muss abzusehen sein, dass die Projektergebnisse nach Ablauf der zweiten Förderphase in eine Produktentwicklung übergehen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Kontakt
Hans Westphal
Fachlicher Ansprechpartner
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Telefon: +49 2 28/38 21-14 73
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: hans.westphal@dlr.de
Sebastian Lohr
Administrativer Ansprechpartner
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Telefon: +49 2 28/38 21-19 14
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: sebastian.lohr@dlr.de