Öffentliche Konsultationen zur Klimagesetzgebung verlängert
Aktuell führt die Europäische Kommission Konsultationen zu vier Gesetzesinitiativen durch: Sie kennen sich mit den Themen Treibhausgase und Emissionssenkung aus? Dann beteiligen Sie sich und geben Sie Ihr Feedback zu den Vorschlägen der Kommission.
Im Rahmen des European Green Deal soll bis 2030 eine Emissionsreduktion von mindestens 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 in der EU erreicht werden. Die EU-Kommission hat daher nun Vorschläge für folgende Gesetzesinitiativen gemacht:
- Aktualisierung des EU-Emissionshandelssystems
- Verordnungen über die Lastenteilung
- Verordnung über Flächennutzung, Flächennutzungsänderung und Forstwirtschaft
- CO2-Regeln für Kraftfahrzeuge
Vertreterinnen und Vertreter aus der Zivilgesellschaft, aus Wirtschaft und Forschung sowie andere Interessensgruppen sind eingeladen, ihre Meinung zu den Vorschlägen der Kommission zu äußern, die dann im Juni 2021 verabschiedet werden.
Die Konsultationen sind noch bis zum 5. Februar 2021 geöffnet.
Konsultation "Zero Pollution Action Plan"
Bevor die EU-Kommission im kommenden Jahr ihren Aktionsplan „Towards a Zero Pollution Ambition for air, water and soil – building a Healthier Planet for Healthier People” veröffentlicht, sind Sie eingeladen Ihr Feedback zu geben. Basierend auf der vorgelegten Roadmap können Sie sich noch bis Februar 2021 an der öffentlichen Konsultation beteiligen.
Der Aktionsplan „Towards a Zero Pollution Ambition for air, water and soil“ ist Teil der Headline Actions, die im Rahmen des European Green Deal zu weniger Umweltverschmutzung führen sollen. Mit dem „Zero Pollution Action Plan“ soll die Verschmutzung von Luft, Wasser und Böden verhindert werden und das Ziel der Zero Pollution in alle politischen Entwicklungen einbezogen werden.
Die Konsultation richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Technik, genauso wie an zivilgesellschaftliche Organisationen und die breite Öffentlichkeit. Die Ergebnisse werden in einem Bericht veröffentlichen und in die Mitteilung der EU-Kommission einfließen.
Nutzen Sie die Möglichkeit und bringen Sie noch bis zum 10. Februar 2021 Ihre Erfahrungen ein.