Förderung
Das gemeinsame Programm des Stifterverbandes und der Dieter Schwarz Stiftung unterstützt Innovation Hubs an Hochschulen in Forschung, Lehre oder Wissenstransfer und stärkt ihre strategische Einbindung in die Hochschulentwicklung. Die nachhaltige Weiterentwicklung von Innovation Hubs soll den Hochschulen helfen sich stärker strategisch als Akteure im Innovationssystem zu positionieren.
Es werden Projekte gefördert, die die Universität als Ort der Innovation begreifbar machen und die das Potenzial haben, eine Breitenwirkung zu entfalten. Es können sowohl Projekte gefördert werden, die noch in der Startphase sind als auch solche, die sich bereits als Innovation Hub etabliert haben. Wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Projekte zeigen können, wie sie eine nachhaltige Wirkung erreichen können.
Innovation Hubs sind digitale oder analoge Orte, an denen Menschen mit unterschiedlichen Perspektiven und Expertisen gemeinsam an Herausforderungen und Lösungen arbeiten. Sie sind geprägt von flexiblen, experimentellen, offenen, kooperativen und dynamischen Arbeitsweisen und sind häufig plattformbasiert. Sie zeichnen sich u.a. aus durch:
- Lern- und Forschungsarchitekturen, in denen neue Lösungen erprobt und Lernende bereits während des Studiums zu erfolgreichen Gestaltern von Innovationsprozessen werden,
- Innovative Lehrkonzepte, die gemeinsam mit Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft weiterentwickelt werden,
- Forschungsumgebungen, in denen Wissenschaft und Partner aus Wirtschaft und Gesellschaft gemeinsam forschen und entwickeln,
- Formate, die eine Integration von Innovierenden auf dem Campus befördern (konzeptionell und an konkreten Orten).
Mit der Einrichtung eines begleitenden „Innovation Clubs“ soll ein nachhaltiges Netzwerk von Innovationsakteuren aus Hochschulen aufgebaut werden, das über das Förderprogramm hinaus in die Hochschullandschaft wirkt.
Frist
18. Januar 2019
Förderhöhe
drei Hochschulen je 250.000 Euro
bis zu 15 Hochschulen mit vielversprechenden Projekten mit je 15.000 Euro
Kontakt
Es kann nur ein Antrag der Universität eingereicht werden. Rückfragen beantwortet Ihnen daher gern Dr. Kerstin Theis aus der Abteilung Forschungsförderung – Referat Nationale Forschungsprogramme.