Coronavirus - Informationen der Drittmittelgeber
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum generellen Umgang der Drittmittelgeber mit der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Informationen zu Verschiebungen von Antragsfristen, Bekanntgabe von neuen Ausschreibungen, Änderungen von Veranstaltungsterminen etc. - auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus - finden Sie wie gewohnt in unserem Newsletter. Falls Sie sich unsicher sind, ob Änderungen für nahende Antragsfristen oder Veranstaltungen seitens des Drittmittelgebers bzw. des Veranstalters geplant sind oder wenn Sie Fragen zur Projektdurchführung in diesem Zusammenhang haben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit Drittmittelgeber bzw. dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.
Auf den Seiten des Graduiertenzentrums finden Sie zudem aktuelle Informationen zur Erstattung von Stornokosten, die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern bei der Absage von wissenschaftlichen Veranstaltungen entstehen.
Die Mitarbeiterinnen der Abteilung Forschungsförderung sind angesichts der aktuellen Situation zur Eindämmung des Coronavirus nur eingeschränkt erreichbar. Einzelheiten zu unserer Erreichbarkeit entnehmen Sie bitte den Seiten der einzelnen Referate Europäische Forschungsprogramme, Nationale Forschungsprogramme, Rechtsangelegenheiten zu Forschung und Transfer oder wenden Sie sich bei übergeordneten Fragen gerne an Sabine Wiendl, Leiterin der Abteilung Forschungsförderung (sabine.wiendl@uni-passau.de).
Europäische Forschungsprogramme
Die EU-Kommission hat in ihrem Funding & Tenders Portal eine spezielle Seite eingerichtet, auf der Informationen zur Beantragung und Umsetzung von EU-Forschungs- und Innovationsprojekten mit Hinblick auf die COVID-19-Pandemie zusammengestellt sind. Die neue Seite mit dem Titel "European Research Area (ERA) Corona Platform" beinhaltet folgendes:
- Aktualisierungen der Einreichfristen für Anträge
- verweist auf die neuen FAQ-Artikel zu Projektbeeinträchtigungen, die regelmäßig ergänzt werden.
- verlinkt EU-Forschungsinitiativen und Projekte mit Bezug zu COVID-1; zukünftig sollen auf dieser Webseite auch die diesbezüglichen Aktivitäten der einzelnen EU-Mitgliedstaaten dargestellt werden.
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/covid-19
Der Ausbruch des Coronavirus und die Maßnahmen zur Eindämmung seiner Ausbreitung können Auswirkungen auf MSC-Projekte haben. Die Europäische Kommission bemüht sich, auf diese Unsicherheit zu reagieren und flexible Lösungen zu finden. Informationen dazu finden Sie unter nachfolgendem Link.
https://ec.europa.eu/research/mariecurieactions/news/corona-virus-impact_en
Die Europäische Kommission hat einen neuen Artikel auf der FAQ-Webseite des Funding & Tenders Portal eingestellt, der mögliche Beeinträchtigungen der Implementierung von H2020-Projekten, zusätzliche Kosten sowie Reisestornierungen aufgrund der COVID-19-Pandemie thematisiert.
Die Kommission verweist darin auf die Möglichkeit der Anwendung des Artikels 51 des H2020 Model Grant Agreements (MGA), der den Fall Höherer Gewalt (force majeure) regelt. Auf diesen können sich Zuwendungsempfänger berufen, wenn sie aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen, ihren Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen können. Diese Fälle werden demnach nicht als Vertragsbruch angesehen. Voraussetzung ist, dass die Zuwendungsempfänger die Kommission bzw. die Exekutivagenturen unverzüglich über die Projektbeeinträchtigung informieren. Zudem müssen sie alle notwendigen Schritte einleiten, um den Schaden durch die Beeinträchtigung gering zu halten (z.B. rechtzeitige Stornierung von Aufträgen oder Reisen).
Nach den Erläuterungen im Annotated Model Grant Agreement sind durch Höhere Gewalt entstandene zusätzliche Kosten (z.B. Kosten für die Neuausrichtung einer Veranstaltung) eigentlich grundsätzlich durch die Zuwendungsempfängern selbst zu tragen. Allerdings stellt der neue FAQ-Artikel eine Möglichkeit der Erstattungsfähigkeit dieser Kosten in Aussicht, solange die maximale Fördersumme nicht überschritten wird. Derartige Kosten müssen zudem den allgemeinen Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit genügen und dürfen nicht schon von anderer Stelle erstatten worden sein. Selbiges gilt auch für Reisen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden können, und deren Kosten.
Die Möglichkeit der Erstattungsfähigkeit von Stornierungskosten wurde in einer Antwort der Europäischen Kommission auf eine diesbezügliche Anfrage aus Österreich bestätigt. In der Antwort, die auf der FFG-Webseite veröffentlicht ist, wird noch einmal hervorgehoben, dass die Zuwendungsempfänger in solchen Fällen die zuständigen Project Officer bei der Kommission bzw. den Exekutivagenturen unverzüglich informieren müssen. Diese entscheiden dann von Fall zu Fall über die Anwendung des Artikel 51 H2020 MGA.
Weitere Informationen:
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/support/faq/12945
https://www.ffg.at/en/europe/legalandfinancialmatters/coronavirus_h2020
Am 16. März hat der ERC auf seiner Webseite über weitere Schritte informiert, um die Auswirkungen von COVID-19 auf die Arbeitsabläufe im ERC zu minimieren. Ein Großteil der Mitarbeiter/innen des ERC arbeitet zurzeit im Home Office. Alle Grant Management Aktivitäten sollen wie üblich fortgesetzt werden.
Die Antragsbegutachtung durch die Panels wird momentan „remote“ durchgeführt. Der ERC plant, die 1. Stufe der Evaluierung der Starting Grants bis Ende dieser Woche abzuschließen. Momentan rechnet der ERC nicht mit Verzögerungen im Hinblick auf anstehende Begutachtungen oder Antragsfristen.
Mitteilung auf der ERC Website:
https://erc.europa.eu/news/coronavirus-business-continuity-measures-erc
(Quelle: Newsletter der Nationalen Kontaktstelle ERC vom 17. März 2020)
The recent escalation of restrictions related to the COVID-19 outbreak may hamper applicants’ ability to prepare and finalise high-quality proposals. For this reason, for Horizon 2020 calls with original deadlines between now and 15 April, extensions will be applied. The precise new deadlines for each call and topic will be published on the call and topic pages on the Funding and Tenders Portal.
For the following two calls, no extension of deadline/cutoff date will apply:
- IMI2-2020-21-01
- EIC-SMEInst-2018-2020
In all cases, potential applicants are advised to prepare themselves as necessary, especially by establishing effective communication links for remote collaborative work, also anticipating possible further restrictions in the coming weeks.
1) Aktivitäten, die aufgrund der wegen des Corona-Virus beschlossenen Sicherheitsmaßnahmen nicht durchgeführt werden können. In diesem Fall ist es wichtig, individuell zu beurteilen, ob die betreffende Aktivität unabdingbar für die Zielerreichung bzw. der Outputindikatoren des Projekts ist. Wenn ja, dann könnte ggf. ein Antrag auf Projektlaufzeitverlängerung gestellt werden.
2) Förderfähigkeit der Ausgaben, die in Verbindung mit der Absage dieser Aktivitäten entstanden sind. Es ist zu prüfen, ob solche Ausgaben förderfähig gewesen wären, wenn die Aktivität durchgeführt worden wäre. Weiterhin hat der Begünstigte nachzuweisen, dass die enstandenen Kosten minimalisiert wurden (Storno) bzw. dass die aufgewendeten Ausgaben nicht zurück gefordert werden konnten.
(Auskunft Regierung von Niederbayern am 13.03.2020)
"The Article 51 of the H2020 Model Grant Agreement (H2020 MGA) sets out the general framework and conditions in which the force majeure clause can be used. As a general rule under H2020, in case of force majeure, a party will be excused from not fulfilling its obligations (i.e. there will be no breach of obligations under the GA and none of the adverse measures for breach will be applied). Costs will be eligible, if they fulfil the general eligibility conditions like any other costs incurred under the action. However, if force majeure entails extra costs for the implementation of the action, it will normally be the beneficiary who must bear them.
Having said that we are aware that indeed the outbreak of Corona virus in the EU and elsewhere may have implications for the participation of individuals in meetings and events organised by beneficiaries for the purposes of H2020 ongoing actions and for their implementation. For instance, it may prevent beneficiaries to fulfil their obligations under the action or even to carry out work in a zone affected by the virus. It may also force beneficiaries to cancel a meeting due to unavailability of key staff or because most of the participants cannot attend.
If such a situation occurs, beneficiaries must immediately inform the Project Officer, which will examine on a case-by-case basis the possible application of the rules on force majeure, in the meaning of Article 51 of the H2020 MGA.
Example: Beneficiaries cannot attend meetings or events related to the action because of their recent contact with someone suffering from the virus or their presence in an area considered to be at high risk. Costs of travel or accommodation that could not be cancelled and which are not reimbursed from other sources could be eligible (provided that the cost eligibility conditions are fulfilled, notably the that meeting was necessary for the action, the costs were reasonable and in line with the usual practices of the beneficiary on travel) even if the beneficiary did not travel and did not take part in the meeting/event."
(Auskunft Nationale Kontaktstelle Recht & Finanzen am 12. März 2020)
Nationale Forschungsprogramme
Antragsmöglichkeit auf Corona-Sofortmaßnahmen für bereits kostenneutral verlängerte Forschungsprojekte und kostenneutrale Verlängerung im Anschluss an Corona-Sofortmaßnahmen
Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat angesichts der andauernden Beeinträchtigungen durch die Coronavirus-Pandemie eine Ausweitung der finanziellen Unterstützung für DFG-geförderte Forschungsarbeiten beschlossen. Die Verfahrensanpassungen gelten insbesondere für Sachbeihilfen, Forschungsgruppen, Schwerpunktprogramme und zahlreiche andere Verfahren der sogenannten Projektförderung und damit für den Großteil der DFG-geförderten Projekte (siehe Antragsvordruck 41.47). Die Ausweitung zielt ab auf die Erweiterung der Antragsmöglichkeit auf Corona-Soforthilfen für bereits kostenneutral verlängerte Forschungsprojekte sowie auf die Möglichkeit zur weiteren kostenneutralen Verlängerung von Projekten, die bereits eine Corona-Soforthilfemaßnahme erhalten haben.
Wie bisher stellt die DFG zusätzliche Personal- und Sachmittel (einschließlich Mittel für die Eigene Stelle) für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zur Verfügung unter der Voraussetzung, dass durch die Vorsichts- und Schutzmaßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie zeitliche Verzögerungen in einem DFG-geförderten Projekt eingetreten sind und zusätzliche Mittel für die sachgerechte Beendigung des Projekts erforderlich machen. Diese Mittel können beantragt werden, wenn der Förderzeitraum eines Projekts zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2021 geendet hat oder enden wird. Die Antragsmöglichkeit besteht nun auch für solche Projekte, deren Ende durch eine zuvor bereits erfolgte kostenneutrale Laufzeitverlängerung in diesen Zeitraum fällt oder gefallen ist. Forschungsprojekte, deren Antrag auf Soforthilfe aufgrund der bisherigen Regelung und Nichtberücksichtigung einer kostenneutralen Laufzeitverlängerung abgelehnt werden musste, können erneut einen Antrag auf Soforthilfe stellen.
Projekte, die durch Corona-Sofortmaßnahmen kostenwirksam verlängert wurden und ihre Projektziele innerhalb der Verlängerung aufgrund der andauernden Einschränkungen nicht erreichen konnten, können im Anschluss an die Sofortmaßnahme nun ebenfalls kostenneutral verlängert werden. Es erfolgt keine Anrechnung/Kürzung der in der Sofortmaßnahme gewährten Mittel. Bereits ausgesprochene Anrechnungen/Kürzungen werden rückwirkend auf den Antrag zurückgenommen.
Die Antragstellung auf Corona-Sofortmaßnahmen erfolgt wie bisher anhand des DFG-Antragsvordrucks Nr. 41.47. Die Antragstellung für kostenneutrale Verlängerung erfolgt ebenfalls nach den üblichen Regelungen.
Weiterführende Informationen
Den DFG-Antragsvordruck für Corona-Sofortmaßnahmen Nr. 41.47 finden Sie unter:
Die Anträge auf Corona-Sofortmaßnahmen richten Sie bitte per E-Mail an das zentrale Postfach:
Fin2.corona-sofortmassnahmen@dfg-de
(Quelle: DFG-Informationen für die Wissenschaft, Nr.93 vom 8. Dezember 2020)
Die DFG schafft mit der Fokus-Förderung eine neue Fördermöglichkeit zur Bearbeitung von besonders dringlichen Fragestellungen zum Thema COVID-19. Bis zum Juni 2021 veröffentlicht die Komission für Pandemieforschung der DFG verschiedene Ausschreibungsthemen, die sich an alle einschlägigen Fachdisziplinen richten.
Art der Förderung
- Einzelvorhaben (Sachbeihilfe) für eine Dauer von maximal zwölf Monaten
- Beitrag zu der Spezifischen Fragestellung der Ausschreibung
Antragsstellung
- Ein kurzer Antrag auf maximal 5 Seiten
- Die Kürze der Antragsunterlagen und Förderdauer setzen eine hohe Ausgewiesenheit des/der Antragsstellenden voraus ("past merits")
Ausschreibungen
"Immunität Wirtssuszeptibilität und Pathomechnamismen der Infektion mit SARS-CoV-2" (10. August 2020, DFG-Information für die Wssenschaft Nr. 52/2020)
Weiterführende Informationen
DFG-Information für die Wssenschaft Nr. 52/2020
(Quelle: DFG-Information für die Wssenschaft Nr. 51/2020)
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedseinrichtungen,
die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie haben aktuell massiven Einfluss auf viele Bereiche unseres privaten sowie beruflichen Alltags. Bis wir uns alle in eine neue Normalität eingefunden haben, arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler insgesamt an Lösungen, um sich selbst zu organisieren.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in den vergangenen Wochen eine Reihe von Maßnahmen getroffen, damit die Förderung bester Forschung so reibungslos wie möglich fortgesetzt werden kann. Hierzu standen die Gremien und die Geschäftsstelle der DFG bereits mit vielen Geförderten in intensivem und mannigfaltigem Austausch, um die Zukunft bereits begonnener sowie geplanter Forschungsarbeiten sicherzustellen. Dabei muss der gesundheitliche Schutz aller an der Durchführung von Forschungsprojekten Beteiligten gewährleistet sein.
Die Pandemie hat ganz konkrete Auswirkungen auf die Durchführung von Forschungsarbeiten. Abläufe verändern sich, durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen sowie einen erschwerten Austausch innerhalb der Projekte verzögern sich einzelne Arbeitsschritte. Bei den anstehenden Förderentscheidungen wird die DFG daher berücksichtigen, dass Forschungsarbeiten aufgrund der aktuellen Situation nicht immer in der geplanten Weise und Produktivität durchgeführt werden können.
Um die betroffenen Förderprojekte ab sofort mit zusätzlichen Mitteln auszustatten, hat der Hauptausschuss auf Vorschlag des Präsidiums eine Finanzhilfe mit einem Volumen von mindestens 175 Millionen Euro beschlossen. Diese zusätzlichen Mittel treten neben die bereits ergriffenen Maßnahmen von Ausgleichs- und Überbrückungsfinanzierungen oder kostenneutralen Laufzeitverlängerungen, damit die Auswirkungen der Pandemie auf die Durchführung von Forschungsprojekten noch stärker abgemildert werden können. Die jetzt beschlossene Finanzhilfe richtet sich insbesondere an Projekte, deren Förderung vor Ablauf des 30. Juni 2021 regulär enden soll, die aber wegen der Coronavirus-Pandemie nicht abgeschlossen werden können. Die Finanzhilfe steht potentiell für alle Sachbeihilfen, Forschungsgruppen, Schwerpunktprogramme und zahlreiche andere Verfahren der Projektförderung zur Verfügung.
Über alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise entschieden sind und zu entscheiden sein werden, können Sie sich laufend und detailliert auf einer eigens hierfür geschaffenen Rubrik auf der Internetseite der DFG informieren (vgl. www.dfg.de/foerderung/corona_informationen/index.html).
Darüber hinaus gibt die DFG auch forschungsstrategische Anreize, die Beforschung der Corona-Pandemie voranzutreiben. Bereits im März hat die DFG mit einer Ausschreibung zur fachübergreifenden Erforschung von Epidemien und Pandemien anlässlich des Ausbruchs reagiert. Die Ausschreibung ist thematisch bewusst sehr breit angelegt und umfasst potentiell Forschungsvorhaben sowohl zu den biologischen und medizinischen Grundlagen eines Erregers sowie zu präventiven Maßnahmen und therapeutischen Verfahren als auch zu psychologischen, gesellschaftlichen, kulturellen, rechtlichen oder ethischen Implikationen in der Entstehung, Verbreitung und Behandlung von Epidemien und Pandemien. Daneben sollen auch Auswirkungen auf die globale und regionale Wirtschaftsentwicklung, Produktions- und Wertschöpfungsketten sowie auf Logistik, Verkehr und Kommunikation in den Blick genommen werden. Neben der Erforschung der aktuellen Pandemie will die DFG so zu generalisierbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beitragen, um künftig besser auf die vielfältigen Dimensionen von weltweiten Infektionswellen vorbereitet zu sein.
Für die vor uns liegende Zeit wünsche ich Ihnen allen Gesundheit, auch unter den aktuellen Bedingungen Freude an der Wissenschaft und sende herzliche Grüße
Ihre
Katja Becker
Allgemeiner Hinweis
Die DFG hat angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wissenschaften bei einer Reihe ihrer laufenden Ausschreibungen die Frist für Teilnahmen verlängert. Weitere Fristverlängerungen sollen bei Bedarf vorgenommen werden.
Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler finden hierzu laufend aktualisierte Informationen unter den Einträgen der jeweiligen Ausschreibung.
Besonderes Augenmerk auf gesundheitlicher und beruflicher Sicherheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern / Zahlreiche Maßnahmen zur Abfederung finanzieller und zeitlicher Folgen
Die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Professorin Dr. Katja Becker, hat sich in dem nachfolgenden Statement an die in den DFG-geförderten Forschungsprojekten tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewendet:
Seit nunmehr einem Monat bestimmt die Coronavirus-Pandemie unseren Alltag, unser Miteinander und nicht zuletzt unsere berufliche Tätigkeit. Dies hat auch deutliche Auswirkungen auf die Wissenschaft und somit auf die Deutsche Forschungsgemeinschaft und alle in ihr Beschäftigten und an ihr Beteiligten.
Viele von Ihnen an den Hochschulen und in den Forschungseinrichtungen machen sich in diesen Tagen Gedanken um die Zukunft Ihrer laufenden oder geplanten Forschungsarbeiten. Und Sie wenden sich mit vielen Fragen an die DFG als Förderorganisation und als die Einrichtung für die wissenschaftliche Selbstverwaltung in Deutschland. Ihnen allen möchte ich an dieser Stelle versichern: Ihre Fragen und Anliegen sind auch unser Anliegen, denn wir tun alles in unseren Möglichkeiten Stehende, um Sie und Ihre Arbeit auch in dieser Zeit wirkungsvoll zu unterstützen.
Die DFG hat bereits früh erste Vorsichts- und Schutzmaßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie und ihre weitere Ausbreitung getroffen. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Nächst dem Schutz aller Beteiligten war und ist dabei unser Ziel, das Förderhandeln der DFG und damit die Förderung Ihrer Forschungsarbeiten so reibungslos wie möglich fortzusetzen.
An diesem Ziel arbeiten alle mit Hochdruck und großem Engagement: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DFG-Geschäftsstelle, die größtenteils nun vom Homeoffice aus die Antragsbearbeitung fortführen und die Finanzströme lenken, und ebenso die vielen Gutachterinnen und Gutachter, Fachkollegiatinnen und Fachkollegiaten sowie die Mitglieder unserer Entscheidungsgremien, die Sitzungen nun per Telefon- und Videokonferenz absolvieren und Förderentscheidungen im schriftlichen Verfahren treffen. Für diese hervorragende und sehr professionelle Zusammenarbeit möchte ich allen Beteiligten herzlich danken. Bei allen jetzt und in den kommenden Monaten anstehenden Entscheidungen werden wir selbstverständlich berücksichtigen, dass Forschungsarbeiten aufgrund der aktuellen Situation nicht in der geplanten Weise und Produktivität durchgeführt werden konnten.
Darüber hinaus haben wir eine ganze Reihe von Maßnahmen getroffen, um die finanziellen und zeitlichen Auswirkungen der Pandemie auf Ihre Arbeit und Projekte möglichst abzufedern. Die kostenneutrale Verlängerung haushaltsjahrgebundener Projekte gehört ebenso hierzu wie Ausgleichs-, Überbrückungs- und Auslauffinanzierungen oder die Verlängerung von Ausschreibungen, Stipendien und Anstellungsverträgen von Doktorandinnen und Doktoranden. Weitere kostenwirksame Maßnahmen sind in Vorbereitung.
Über die bisherigen und künftigen Maßnahmen informieren wir Sie fortlaufend aktualisiert im Internet unter www.dfg.de und via Twitter unter @dfg_public.
Bitte wenden Sie sich, sollten dennoch Fragen offenbleiben, an unsere DFG-Geschäftsstelle.
Auch nach dem Gipfel der Coronavirus-Pandemie wird es einige Zeit dauern, bis die Forschungsprozesse wieder in normalen Bahnen verlaufen. Die DFG wird alles daransetzen, auch den zu erwartenden Übergangssituationen vorausschauend zu begegnen, diese aktiv mitzugestalten und den Forschungsprojekten die größtmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Besonderes Augenmerk liegt dabei natürlich auf der gesundheitlichen und beruflichen Sicherheit der in den Projekten beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
In diesem Sinne wünsche Ihnen und Ihren Familien Gesundheit sowie – gerade in Zeiten, in denen die Bedeutung der Wissenschaft so deutlich zu Tage tritt wie heute – weiterhin Begeisterung für Ihre Forschungsarbeiten.
Zum Statement
Weiterführende Informationen
Medienkontakt:
Marco Finetti
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG
Tel.: +49 228 885-2230
marco.finetti@dfg.de
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat aufgrund der Coronavirus-Pandemie für die von ihr geförderten Personen und Projekte die Vertragslaufzeiten und Fristen verlängert. Mehrkosten durch weiterbeschäftigtes Personal können nachträglich beantragt werden. Das soll angesichts der zu erwartenden Beeinträchtigungen im Forschungsbetrieb Sicherheit geben, teilte die DFG mit.
Die Fristen von auslaufenden Förderungen verlängern sich demnach bis zum Ende des jeweils laufenden Haushaltsjahres. Die Frist für Nachweise aus dem vergangenen Jahr verlängere sich auf Ende Juni. Ein gesonderter Antrag sei in beiden Fällen nicht notwendig. Bewilligte Mittel aus dem laufenden Jahr könnten grundsätzlich ins nächste Jahr übertragen werden.
Doktorandenverträge in Graduiertenkollegs könnten um bis zu 12 Monate verlängert werden, dafür fehlende Personalmittel könnten nach Projektende für bis zu drei Monate erstattet werden. Mehrkosten, etwa durch Personal oder Stornierungen, die in allen laufenden Förderungen auftreten, die nicht an das Haushaltsjahr gebunden sind, könnten nach Projektende beantragt werden.
Die Regelungen gelten laut Mitteilung unter dem Vorbehalt, dass Bund und Länder die entsprechenden Mittel bereitstellen. Über alle getroffenen Regeln informiert die DFG laufend auf ihrer Webseite.
Forschung und Lehre informiert über die geänderten Förderrichtlinien.
Schreiben der DFG an alle Geförderten.
Im Rahmen der Maßnahmen, die der Eindämmung der Verbreitung des Coronavrius dienen, geht die DFG davon aus, dass es auch in von der DFG geförderten Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen im regulären Forschungsbetrieb kommen kann. Um den Geförderten und den in den Projekten Beschäftigten Sicherheit für den Fortgang der Projektarbeit zu geben, wird die DFG folgende Regelungen treffen:
Für alle laufenden an das Haushaltsjahr gebundenen Förderungen (Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren, Graduiertenkollegs und Exzellenzcluster) gelten folgende Regelungen:
- Bewilligungs. und Abrechnungszeiträume, die im laufenden Haushaltsjahr enden, verlängern sich ohne Antrag bei der DFG bis zum Ende des jeweiligen Haushaltjahres
- Die Abgabefrist für den Verwendungsnachweis für das Kalenderjahr verlängert sich auf den 30.06.2020. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
- Die Möglichkeit der Übertragung von Mitteln von 2020 auf das Kalenderjahr 2021 grundsätzlich besteht und in allen begründeten Fällen entsprechend Berücksichtigung findet.
- Anstellungsverträge von Doktorandinnen und Doktoranden in einem Graduiertenkolleg mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten können kostenneutral bis zu 12 Monate auf insgesamt 48 Monate ohne Zustimmung der DFG verlängert werden. Sollten am Ende der Projektlaufzeit die bewilligten Personalmittel aufgrund der Eindämmungsmaßnahmen nicht ausreichen und keine weiteren Mittel für eine Umdisposition zur Verfügung stehen, können für bis zu drei Monate zusätzliche Personalmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Fehlbetrag kann bei Beendigung des Graduiertenkollegs im Verwendungsnachweis beantragt und angefordert werden.
Für alle laufenden, nicht an das Haushaltsjahr gebundenen Förderungen gelten folgende Regelungen:
- Sollten in Folge der Eindämmungsmaßnahmen Mehrbedarfe entstehen (z. B. Stornierungskosten, Personalausgaben aufgrund der Weiterbeschäftigung von im DFG Projekt beschäftigten Mitarbeiter/-innen), können diese am Ende der Projektlaufzeit analog zu den Regelungen des tarifbedingten Mehrbedarfes auch für andere Mittelarten direkt beim Team Finanzielle Umsetzung von Förderentscheidungen beantragt werden.
Im Übrigen verweist die DFG auf die jeweiligen Verwendungsrichtlinien, die bereits vielfältige Möglichkeiten der flexiblen Mittelverwendung ermöglichen.
Link zum Schreiben: https://www.dfg.de/download/pdf/presse/download/20200318_schreiben_an_alle_gefoerderten.pdf .
Info-Seite der DFG: https://www.dfg.de/service/presse/berichte/2020/200318_corona_news/index.html
Die Coronavirus-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Arbeit und das Förderhandeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Unter www.dfg.de bietet die DFG hierzu ab sofort fortlaufend aktualisierte Informationen für Wissenschaft, Medien und Öffentlichkeit.
Der Schutz aller Beteiligten ist derzeit das höchste Ziel der DFG. Dennoch soll möglichst ein reibungsloser Fortgang des Fördergeschäfts gewährt werden.
Die Verleihung der Leibniz-Preise am 16. März wurde verschoben.
Nach derzeitigem Stand sind keine Fristverschiebungen für laufende Sonder-Ausschreibungen der DFG geplant.
Als weitere Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie finden die für Donnerstag und Freitag dieser Woche in Bonn angesetzten Sitzungen von Senat und Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) nicht in gewohnter Weise statt. Entscheidungen werden im schriftlichen Verfahren und gestaffelt erfolgen.
Informationen zu neu eingerichteten Schwerpunktprogrammen, Forschungsgruppen und zu anderen Tagesordnungspunkten finden entsprechend zu späteren Zeitpunkten statt.
Als weitere Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie finden die für Donnerstag und Freitag dieser Woche in Bonn angesetzten Sitzungen von Senat und Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) nicht in gewohnter Weise statt. Entscheidungen werden im schriftlichen Verfahren und gestaffelt erfolgen.
Informationen zu neu eingerichteten Schwerpunktprogrammen, Forschungsgruppen und zu anderen Tagesordnungspunkten finden entsprechend zu späteren Zeitpunkten statt.
Im Sinne einer schnellen gegenseitigen Hilfe bietet die vhb in der aktuellen Situation an, auch solche Online-Lehrangebote, die auf den Learning Management Systemen der Trägerhochschulen liegen und deren Entwicklung nicht durch die vhb gefördert wurden, temporär hochschulübergreifend zur Verfügung zu stellen.
Hierfür wird eine 16. Fächergruppe „Zusätzliche Online-Lehrangebote der Trägerhochschulen“ im vhb-Kursprogramm eingerichtet. Die Angebote werden auf diese Weise allen Studierenden der Trägerhochschulen über das Single Sign-on System der vhb zugänglich.
Bei den Lehrangeboten muss es sich nicht um das übliche CLASSIC vhb-Format der ECTS-fähigen, kompletten Online-Kurse handeln. Auch sind keine Vergabe von Leistungsnachweisen oder die Betreuung der Studierenden durch die Erstellenden der Angebote vorgesehen.
Voraussetzung: Die Lehrangebote müssen über ein angebundenes Learning Management System Ihrer Hochschule zugänglich sein, damit sie in das Kursprogramm der vhb eingebunden werden können.
Auch Blended Learning-Einheiten für das SMART vhb-Repositorium sind willkommen und können temporär aufgenommen werden.
Wenn Sie mit Ihren Online-Lehrangeboten einen Beitrag leisten möchten, wenden Sie sich bitte an geschaeftsfuehrung@vhb.org oder projektmanagement@vhb.org.
Learning Management Systeme (LMS) mit automatischer Kursweiterleitung aus dem vhb-Portal
Allgemein
Beim ITB Infoservice handelt es sich um eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Über den ITB infoservice
Der ITB infoservice berichtet monatlich über strategische Entwicklungen in der internationalen Forschungs-, Bildungs-, Technologie- und Innovationspolitik weltweit und ist eine wichtige Quelle für Entscheidungsträger in Politik, Wissenschaft und Forschung. Die einzelnen Meldungen werden ergänzt durch wertvolle Hintergrundinformationen, Kontextwissen sowie Verweise auf die Originaldokumente. Besondere Schwerpunktausgaben berichten fokussiert über ein aktuelles Thema oder eine Region.
Herausgeber:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Str. 1
D-53227 Bonn