EFRE Bayern
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt in Bayern in der Förderperiode 2014 bis 2020 zwei Programme:
- das Programm Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (EFRE-IWB). Hierfür stehen Bayern Mittel der Europäischen Union (EU) in Höhe von rund 495 Millionen Euro für Investitionen in Bayern zur Verfügung.
- das Programm Europäische territoriale Zusammenarbeit (INTERREG V). Für grenzübergreifende Projekte im Rahmen von INTERREG werden insgesamt 197 Millionen Euro aus Europa speziell in den bayerischen Grenzräumen wirksam.
Das Operationelle Programm umfasst fünf Förderbereiche:
- Forschung, Entwicklung, Innovation
- Wettbewerbsfähigkeit von KMU
- Klimaschutz
- Hochwasserschutz
- Nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume
Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit befindet sich in der 5. Förderperiode und wird daher auch INTERREG V genannt.
Sie ist ein Teil der Kohäsions- und Strukturpolitik der Europäischen Union und fördert die Zusammenarbeit der Regionen in Europa. Ihr Ziel ist die Stärkung einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung sowie des Zusammenhalts und der Wettbewerbsfähigkeit Europas.
Hierfür stehen für die Förderperiode 2014-2020 insgesamt 8.948 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.
Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit umfasst drei Ausrichtungen:
- INTERREG A: grenzübergreifende Zusammenarbeit von Partnern aus mindestens zwei Staaten in einem gemeinsamen Grenzgebiet
- INTERREG B: transnationale Zusammenarbeit von Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten in so genannten Kooperationsräumen
- INTERREG EUROPE: interregionale Zusammenarbeit von Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten EU-weit
Für die Universität Passau sind unter der Ausrichtung INTERREG A wiederum zwei regionale Bereiche einschlägig:
Hier wiederum wird unterschieden zwischen
- Großprojekten (> 25.000 Euro)
- Kleinprojekten (< 25.000 Euro)
Die Kleinprojekte werden regional durch die Euregio betreut.
Allgemein gibt es bei INTERREG folgendes zu beachten:
- Zuständig für die Programme sind die jeweilig beteiligten Mitgliedstaaten
- Sämtliche Entscheidungen werden von eben diesen gemeinsam getroffen
- Für jedes Programm gibt es eine gemeinsame Verwaltungsbehörde in einem am jeweiligen Programm beteiligten Staat
Zu den Projekten:
- Die Regelungen zur Antragstellung, Förderung, sowie die thematische Ausrichtung ist in den jeweiligen Kooperationsprogrammen festgeschrieben
- Projektentwicklung erfolgt in der Regel im "bottom-up-Prinzip"
- In jedem Projekt gibt es einen federführenden Partner, den sogenannten "Leadpartner"
Die Kohäsionspolitik wird auch in der Förderperiode 2021 - 2027 die wichtigste Investitionspolitik der EU bleiben. Es sollen auch weiterhin alle Regionen gefördert werden.
Es werden jedoch einige Änderungen (z. B. die Art der Mittelverteilung), sowie Vereinfachungen (z. B. in Bezug auf das Regelwerk) angestrebt, die bislang noch nicht abgeschlossen sind. Dies betrifft auch in direkter Linie die Ausgestaltung der jeweiligen Programme durch die Mitgliedstaaten.