Deutsche Forschungsgemeinschaft

Aktuelle Erreichbarkeit des Referats III/2 - Nationale Forschungsprogramme
Das Referat "Nationale Forschungsprogramme" ist vor Ort wieder regelmäßig besetzt. Falls Sie uns telefonisch oder per Skype for Business nicht erreichen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Bitte beachten Sie für Ihre Antragsplanung, dass das Referat am 27. Mai und 17. Juni (jeweils freitags nach den Feiertagen) nicht besetzt ist.
Neue Anfragen richten Sie bitte ausschließlich an Dr. Kerstin Theis, Leiterin des Referats, E-Mail.
Vielen Dank!
- Einzelförderung für Promovierende, Promovierte und Habilitierte
- Projektförderung per Sachbeihilfe
mit der Förderlinie Basismodul und ggf. Zusatzmodulen via Baukausten-Prinzip
(Personal-, Sach- und Reisemittel, ggf. zusätzlich Mittel für Publikationen, Workshops, Öffentlichkeitsarbeit, Gastwissenschaftler/-wissenschaftlerinnen, Forschungsfreisemester etc.) - Post-Doc-Förderung mit der Eigenen Stelle
- Walter Benjamin-Programm = für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Karrierephase nach ihrer Promotion zur Durchführung eines Forschungsvorhabens in Deutschland oder im Ausland.
Die Forschungsstipendium-Sparte wurde im Sommer 2019 eingestellt. - Emmy Noether-Programm = Nachwuchsgruppe
- Heisenberg-Programm = vorbereitend auf eine Professur
- Projektförderung per Sachbeihilfe
- Koordinierte Programme = Forschung im Verbund
- Schwerpunktprogramme = Teilprojekte in einem großen Verbundvorhaben, via Ausschreibung
- Forschergruppen
- Graduiertenkollegs
- Sonderforschungsbereiche
- Internationales
- internationale wissenschaftliche Veranstaltungen
- Aufbau internationaler Kooperationen
- gemeinsame Projekte mit Österreich und/oder der Schweiz (D-A-CH-Förderlinie)
- Wissenschaftliche Infrastruktur
- wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS),
u.a. Digitalisierung und Erschließung von Quellen, Verfahren der Volltextdigitalisierung, Informationsinfrastrukturen von Forschungsdaten, e-Research-Technologien, Erwerb von Nachlässen und Sammlungen,
Open-Access-Publikationen, e-Research-Technologien
NEU: Digitalisierung und Erschließung - wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik (WGI)
- wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS),
- Erkenntnistransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft oder öffentlichen Bereichen in der vorwettbewerblichen Phase. Transferprojekte können in allen Förderlinien beantragt werden, sofern sie auf Ergebnissen von DFG-Projekten basieren.
Aktualisierung des Leitfadens für Projektanträge
Die DFG hat im März 2022 den Leitfaden für Projektanträge (Vordruck 54.01) aktualisiert, der für Projektanträge im Rahmen einer Sachbeihilfe, des Emmy Noether-Programms, einer Forschungsgruppe oder eines Schwerpunktprogramms einschlägig ist, vgl. ausführlich hier.
Künftig sind ausführlichere Aussagen zum Umgang mit Forschungsdaten (zuvor Kapitel 2.4) erforderlich. Eine Checkliste, die DFG und Arbeitsgruppe Forschungsdatenmanagement der Universität Passau bieten hier Orientierung.
Die Rubrik „Forschungsdaten“ und „Relevanz von Geschlecht und Vielfältigkeit“ wurden zudem in den ersten, wissenschaftlichen Teil des Antrags verlagert. Die Aufteilung ist für die 25-seitigen Anträge nun:
* 17 Seiten wissenschaftlicher Teil (Kapitel 1 und 2),
* 8 Seiten für die Kapitel „Begleitinformationen“ und „Beantragte Mittel".
DFG: Hinweise für deutsch-russische Anträge, Kooperationsprojekte und Veranstaltungen
Kooperationen sollen als Konsequenz des russischen Angriffs auf die Ukraine ruhen / Finanzierung deutscher Projektteile durch DFG weiter gewährleistet
- Die DFG nimmt zurzeit keine Neu- oder Fortsetzungsanträge für deutsch-russische Kooperationen entgegen. Bereits eingereichte Anträge werden bis auf Weiteres nicht weiterbearbeitet. Auch eine Überbrückungsfinanzierung ist nicht möglich.
- Kooperationen mit russischen Partnerorganisationen sollen ruhen, d.h. zum Beispiel kein Austausch von Daten, Proben und Geräten sowie anderes wissenschaftliches Material. Ob Projekte unter diesen Umständen fortgeführt oder verändert werden liegt im Ermessen der Projektverantwortlichen in Deutschland. Insgesamt sollen die Projekte aber auch ohne Kooperation möglichst fortgeführt werden. Die Finanzierung des deutschen Projektteils ist durch die DFG weiterhin gewährleistet.
- Alle Verantstaltungen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern russischer Forschungseinrichtungen sollen nicht durchgeführt werden. Laufende Gastaufenthalte müssen nicht abgebrochen, aber neue Gastaufenthalte sollen hingegen grundsätzlich nicht geplant und durchgeführt werden.
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein Auslandsstipendium für Russland beantragt haben, können ihre Anträge ändern und andere Zielländer angeben. Bereits bewilligte Stipendien sollen nicht angetreten werden. Laufende Stipendien können nach Zustimmung der DFG-Geschäftsstelle in Inlandsstipendien oder -stellen umgewandelt werden. Auch hier besteht die Möglichkeit, in ein anderes Land zu wechseln.
Weiterführende Hinweise finden Sie auf der Webseite der DFG.
Die DFG fördert themenoffen die erkenntnisgeleitete Grundlagenforschung aller Fachrichtungen in den unterschiedlichsten Projektformen und -größen.
- Antragsberechtigung: ab Promotion.
- Abgabetermine: jederzeit; Ausnahme: termingebunde Sonder-Ausschreibungen.
- Erklär-Video der DFG: Der Weg eines Förderantrags bis zur Entscheidung
- Begutachtungsverfahren: in der Regel mindestens 6 Monate.
- Neben ihren regulären Förderlinien schreibt die DFG bestimmte Förderformate separat aus, wie die Projektförderung in Schwerpunktprogrammen, Zentren, internationale Kooperationen und Preise, die via DFG-Newsletter veröffentlicht werden.
- Die Entwicklung von DFG-Anträgen fördert die Universität Passau im internen Förderprogramm Forschungspool - als Anschubfinanzierung in Form von Personal- und ggf. Sachmitteln!

Bei Fragen, für welche Förderlinie der DFG Ihre Projektidee in Betracht kommt und wie Sie bei der DFG einen Antrag stellen können, unterstützen Sie die Mitarbeiterinnen im Ref. III/2 und die zuständigen Fachreferate der DFG gern.
Bitte informieren Sie unsere DFG-Vertrauensdozentin Prof. Dr. Carolin Häussler Passau und die zuständige Forschungsreferentin Dr. Kerstin Theis kurz, wenn Sie einen Antrag bei der DFG eingereicht haben.
Eine formlose E-Mail mit Angabe des Titels, gewählter Förderlinie und Fachbereich reichen aus.
Bei Konfliktfällen im Rahmen von DFG-Anträgen oder -Projekten können Sie sich jederzeit sowohl an die Vertrauensdozentin der DFG als auch an die gewählten Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wenden.
Weiterführende Informationen zur Tätigkeit der DFG-Vertrauensdozentinnen und -dozenten.