Erasmus+ und Brexit
FAQ - Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zum Thema Brexit
Das Vereinigte Königreich wird nicht mehr an der kommenden Programmgeneration von Erasmus+ (2021-2027) teilnehmen.
Ja, Sie können sich über das Erasmus-Programm wie bisher für ein Auslandsstudium im Vereinigten Königreich bewerben. Das Vereinigte Königreich nimmt weiterhin an der auslaufenden Erasmus+ Programmgeneration (2014-2020) teil. Da diese Mittel bis 31.5.2023 ausgegeben werden können, können hierüber auch noch Auslandsaufenthalte im akademischen Jahr 2022/23 über Erasmus+ finanziert werden. Für Aufenthalte in diesem Zeitraum fallen wie bisher keine Studiengebühren an. Da die Verträge jedoch noch nicht von allen britischen Universitäten für diesen Zeitraum unterzeichnet werden, erfolgt die Bewerbung unter dem Vorbehalt, dass die Austauschplätze weiterhin zur Verfügung stehen.
Für die Zeit nach dem 31.5.2023 wird es gesonderte Mittel der neuen Erasmus+ Programmgeneration für das UK geben, für die man sich zu der gewohnten Erasmus+ Bewerbungsfrist bewerben kann. Ob die Konditionen dieselben wie bisher sind (vollständiger Verzicht auf Studiengebühren), muss jedoch erst noch über neue Austauschverträge geklärt werden.
Die Erasmus-Verträge mit den britischen Partnerhochschulen laufen aus und müssen aktuell erst noch erneuert bzw. ersetzt werden. Die Universität Passau bemüht sich, alternative Kooperationsverträge auszuhandeln. Unter welchen Konditionen dann künftig ein Auslandssemester möglich ist, muss erst noch in diesen Verträgen vereinbart werden. Eine Förderung über gesonderte Mittel der neuen Programmgeneration von Erasmus+ ist voraussichtlich möglich.
Bei den Visabestimmungen werden zwischen Aufenthalten mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten und einer Dauer von mehr als 6 Monaten unterschieden.
Für Aufenthalte bis zu 6 Monaten ist kein Visum erforderlich. Allerdings ist in dieser Zeit der Aufenthaltszweck klar auf das Studium begrenzt, Studierenden ist es nicht gestattet während ihres Aufenthaltes einer finanziell entlohnten Tätigkeit nachzugehen. Ab dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass (elektronischen Reisepasses – ePass) möglich.
Wer für mehrere Semester oder ein ganzes Studium bleiben will, muss seit dem 1. Januar 2021 ein Studierenden-Visum beantragen. Der Visumsantrag kann online ausgefüllt werden und kostet 348 britische Pfund.
Wer ein Visum hat, muss zudem eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich. Inhaber:innen einer European Health Insurance Card (EHIC), die sich bei gesetzlich Versicherten meist auf der Rückseite der deutschen Krankenkassenkarte befindet, können sich diesen Beitrag rückerstatten lassen, sofern sie nicht vorhaben, während ihres Studiums in Großbritannien nebenher zu arbeiten. Nützliche Informationen zur Immigration Health Surcharge finden Sie auf der Website der britischen Regierung.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD.
Weitere Informationen zum Brexit und der Erasmus-Förderung finden Sie auf den Seiten des DAAD.