Newsletter Familienservice Juni 2020
Liebe Eltern,
liebe pflegende Angehörige,
im Newsletter Juni fassen wir die wichtigsten Punkte zur schrittweisen weiteren Öffnung der Kindertagesbetreuung zusammen, listen die familienbezogenen Maßnahmen des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung auf und stellen Ihnen den Lotsen für Corona-Hilfen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Außerdem verweisen wir auf die Übersicht der Corona-Hilfen der Abteilung Internationales und Studierendenservice, die sich speziell an Studierende richten.
Wir wünschen Ihnen eine schöne zweite Pfingstferienwoche und verbleiben
mit den besten Grüßen
Ihr Familienservice
Schrittweise weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung
Ab dem 15. Juni 2020 können laut dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) folgende Kinder ihre Kindertageseinrichtungen wieder besuchen:
- Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 1 BayEUG schulpflichtig werden. Das sind die Kinder, die bis zum 30. September 2021 sechs Jahre alt werden, deren Erziehungsberechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht verschoben haben oder die bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
- Krippenkinder, die am Übergang zum Kindergarten stehen. Das sind zum einen die Zweijährigen, zum anderen die Dreijährigen, die den Übergang in einen Kindergarten bzw. eine Kindergartengruppe (ggf. innerhalb derselben Einrichtung) noch vor sich haben. Wenn Eltern sich nicht sicher sind, ob ihr Kind zu dieser Gruppe gehört, sollten sie sich an die jeweilige Trägerin bzw. den jeweiligen Träger der Kita wenden.
- Kinder, die mit den eben genannten beiden Gruppen von Kindern in einem Haushalt leben (z.B. Geschwister), wenn sie in derselben Einrichtung betreut werden.
- Parallel zum Schulbetriebkönnen auch die Schulkinder der 2. und 3. Klassen an den Tagen, an denen sie den Präsenzunterricht besuchen, wieder in den Horten betreut werden.
Ab dem 1. Juli 2020 könnten dann voraussichtlich alle Kinder wieder regulär ihre Kindertageseinrichtung besuchen. Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen diese Ausweitungen möglich sind, hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.
Weitere Informationen zu den Regelungen der Kinderbetreuung in Corona-Zeiten finden Sie auf der Webseite des StMAS.
Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung – Maßnahmen für Familien
- Kinderbonus: Familien mit kleinen und mittleren Einkommen sollen pro Kind einmalig 300 Euro erhalten. Dieser Betrag soll voraussichtlich in drei Raten von jeweils 100 Euro mit dem Kindergeld ausbezahlt werden.
- Zusätzliche Mittel für den Ausbau von Kitas sowie der Ganztagsbetreuung in Schulen: Für den Kita-Ausbau werde zusätzlich eine Milliarde Euro bereitgestellt. Damit sei die Schaffung von 90.000 weiteren Betreuungsplätzen möglich, so Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey am vergangenen Donnerstag, 4. Juni 2020.
- Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern und pflegende Angehörige: Nach dem Bundestag stimmte am vergangenen Freitag, 5. Juni 2020, auch der Bundesrat der Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern und pflegende Angehörige in der Corona-Krise zu.
Eltern, die wegen der Pandemie ihre Kinder betreuen und nicht arbeiten können, können ihre damit verbundenen Verdienstausfälle künftig 10 statt 6 Wochen lang geltend machen.Für Alleinerziehende verlängert sich der Zeitraum auf 20 Wochen. Gezahlt werden 67 Prozent des Nettoeinkommens, allerdings höchstens 2.016 Euro pro Monat.
Zugleich wird der Entschädigungsanspruch auch auf Arbeitnehmende erweitert, die hilfebedürftige Menschen mit Behinderung betreuen oder pflegen. Davon können zum Beispiel Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung profitieren, wenn deren Betreuungseinrichtungen, Werkstätten oder Tagesförderstätten coronabedingt geschlossen sind. - Rentenerhöhung ab Juli 2020: Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sollen ab Juli mehr Geld bekommen. Am vergangenen Freitag, 5. Juni 2020, hat der Bundesrat der Verordnung der Bundesregierung für eine Rentenerhöhung zugestimmt.Dadurch steht fest: In Westdeutschland steigen die Renten um 3,45 %, in den neuen Ländern um 4,20 %. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 97,2 % des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 96,5 %).
Weitere Informationen zum Corona-Konjunkturpaket finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.
Lotse für Corona-Hilfen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt mit dem Lotsen für Corona-Hilfen eine schematische Übersicht zur Verfügung, die eine Orientierung über Hilfen gibt, die während der Corona-Krise bei Bedarf in Anspruch genommen werden können. Ebenso wird in dem Lotsen auf die Institutionen verlinkt, bei denen diese Leistungen zu beantragen sind.
Corona-Hilfen für Studierende
Viele Studierende sind durch die Corona-Krise schwer getroffen. Die Abteilung Internationales und Studierendenservice der Universität Passau hat eine Übersicht über spezielle Stipendienmöglichkeiten und Corona-Hilfen zusammengestellt.
Haben Sie Anregungen oder Wünsche bezüglich des Newsletters?
Schicken Sie uns diese an: familienservice@uni-passau.de
Freundliche Grüße
Marie-Helene Wünsch