Sind Sie im Sommersemester 2020 (Corona) zu einer Prüfung nicht angetreten oder haben diese nicht bestanden, so wurde/wird die Anmeldung mit dem „Vermerk KNA (KNA Nicht gezählter Versuch wegen Corona)“ gekennzeichnet und nicht gewertet, d.h. die Prüfung hat den Status, als wäre sie nie angemeldet/abgelegt worden.
Sie können die Prüfung im Urlaubssemester nicht wiederholen, da eine Erstablegung im Urlaubssemester nicht möglich ist.
Im Urlaubssemester dürfen Sie nur Prüfungen anmelden und wiederholen, die schon vor dem Sommersemester 2020 nicht angetreten bzw. nicht bestanden wurden.