Informationen für Studierende
Bitte aktuelle Kontaktdaten auf Stud.IP hinterlegen
Bitte denken Sie daran, Ihre aktuelle Telefonnummer und eine Adresse in Stud.IP im Reiter „Profil“ unter „Kontaktverfolgung“ zu hinterlegen. Die dort hinterlegten Daten sind nicht für Dozierende oder andere Studierende sichtbar. Die Daten werden nur für den Fall genutzt, dass das Gesundheitsamt im Nachgang eines Präsenztermins eine Kontaktpersonennachverfolgung anordnet.
Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen
Hier finden Sie eine Checkliste, die die wichtigsten Maßnahmen für den Prüfungsablauf zusammenfasst und Punkte aufzählt, die von Studierenden unbedingt beachtet werden müssen.
Wissenswertes
Beim Betreten oder Verlassen der Universitätsgebäude gilt eine Empfehlung zum Tragen einer Maske. Das Tragen einer Maske wird auch während der Bearbeitung der Prüfungen (FFP2- oder OP-Masken) empfohlen.
Es gilt im gesamten Gelände der Universität Passau ein Mindestabstandsgebot von 1,5 m. Der Mindestabstand von 1,5 m gilt auch in Bewegungs- und Begegnungsbereichen und während der Zusammenarbeit in Werkstätten und Hallen (Sport/Musik/Kunst).
Auf den Arbeitsplätzen dürfen sich nur Schreibutensilien (ohne Mäppchen), Legitimationsnachweise (am äußeren Rand des Arbeitsplatzes bereitlegen), zulässige Hilfsmittel, Ersatzmasken/Papiertaschentücher und Verpflegung befinden.
Die persönlichen Gegenstände müssen in einer verschlossenen Tasche neben dem Schreibtisch abgelegt werden. Ein Zugriff darauf ist nicht erlaubt bzw. mit einer Aufsicht abzustimmen. Ein unerlaubter Zugriff wird als Unterschleif gewertet. Dies gilt auch für Handys, die eingeschaltet sind und sich in der verschlossenen Tasche befinden.
Alle Prüfungsräume werden täglich gereinigt. Zusätzlich stehen Desinfektionsmittel bereit.
Halten Sie die allseits bekannten Hygieneregeln sowie die Hust- Niesetikette ein!
Tragen Sie warme Kleidung. Die Prüfungsräume müssen regelmäßig gelüftet werden.
Unbedingt Prüfungstermin und Sitzplatz für zentrale Prüfungen vorab einsehen.
Den Prüfungsplan für zentrale Prüfungen finden Sie ab sofort unter Semesterbezogene Informationen.
Spätestens ab dem 11.02.2022 finden Sie dort auch die Sitzpläne für zentrale Prüfungen. Informieren Sie sich unbedingt vorab und suchen Sie nach Einlass in den Prüfungsraum Ihren Sitzplatz auf. Wir wollen mit dieser Maßnahme „Ansammlungen“ und damit Infektionen vermeiden und bitten Sie, sich und alle Beteiligten zu schützen.
Beim Betreten oder Verlassen der Universitätsgebäude gilt eine Empfehlung zum Tragen einer Maske. Das Tragen einer Maske wird auch während der Bearbeitung der Prüfungen (FFP2- oder OP-Masken) empfohlen.
Es gilt im gesamten Gelände der Universität Passau ein Mindestabstandsgebot von 1,5 m. Der Mindestabstand von 1,5 m gilt auch in Bewegungs- und Begegnungsbereichen und während der Zusammenarbeit in Werkstätten und Hallen (Sport/Musik/Kunst).
Auf den Arbeitsplätzen dürfen sich nur Schreibutensilien (ohne Mäppchen), Legitimationsnachweise (am äußeren Rand des Arbeitsplatzes bereitlegen), zulässige Hilfsmittel, Ersatzmasken/Papiertaschentücher und Verpflegung befinden.
Die persönlichen Gegenstände müssen in einer verschlossenen Tasche neben dem Schreibtisch abgelegt werden. Ein Zugriff darauf ist nicht erlaubt bzw. mit einer Aufsicht abzustimmen. Ein unerlaubter Zugriff wird als Unterschleif gewertet. Dies gilt auch für Handys, die eingeschaltet sind und sich in der verschlossenen Tasche befinden.
Hat ein Prüfungsraum zwei Zugänge, werden Ein- und Ausgang getrennt.
Die Personenkontrolle muss mit größtmöglichem Abstand erfolgen, dafür muss der Legitimationsnachweis am äußeren Rand des Arbeitsplatzes platziert werden. Die Maskenpflicht besteht während der Personenkontrolle für Studierende und Aufsichtspersonal weiterhin. Bitte nehmen Sie für die Personenkontrolle die Maske kurz ab, wenn Sie von den Aufsichten aufgefordert werden.
Richtwert des Lüftungskonzepts: Alle 45 Minuten für 5 Minuten lüften, soweit eine ausreichende Lüftung nicht durch technische Maßnahmen sichergestellt ist. Besprechungsräume: alle 20 Minuten für 3 Minuten im Winter, für 5 Minuten im Frühling/Herbst und für 10 Minuten im Sommer.
Waschräume dürfen immer nur von einer Person aufgesucht werden, die dabei eine FFP2-Maske tragen muss.
Wenn Sie sich als internationale Studierende aktuell nicht in Deutschland aufhalten und von Reisebeschränkungen betroffen sind, wenden Sie sich für Fragen zu den Prüfungsformaten an die Studiengangskoordinatoren für Ihren Studiengang oder an Ihre Fakultät. Luise Haack vom Referat International Support Service unterstützt Sie bei Fragen der Einreise oder Unterkunft.
Solange Kontaktbeschränkungen nach Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen bestehen bleiben, dürfen schwangere Studentinnen nur mit besonderen Schutzmaßnahmen an den Präsenzprüfungen teilnehmen. Schwangere Studentinnen wenden sich umgehend an das Referat Diversity und Gleichstellung.
- Personen, die am Tag der Prüfung krank sind, Symptome einer Covid-Infektion oder allgemeine Symptome aufweisen oder sich unter Quarantänemaßnahmen befinden, dürfen das Universitätsgebäude nicht betreten. Es besteht ein Betretungsverbot.
- Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstag Kontakt zu einer nachweislich Covid-19-erkrankten Person hatten und keine Booster-Impfung vorweisen können, dürfen nicht an Prüfungen teilnehmen.
- Personen, die nicht zum Prüfungsablauf gehören, dürfen ebenfalls keinen Prüfungsraum aufsuchen.
Das Aufsichtspersonal muss die Einhaltung des Betretungsverbots kontrollieren. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen dazu an das Prüfungssekretariat.
Hier finden Sie externe Anlaufstellen für weiterführende Informationen.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um Corona.