Maßnahmen zum Infektionsschutz
Aktualität der Information
Die Informationen auf dieser Webseite sind aktuell, die neuen Richtlinien müssen noch freigegeben werden. Sobald die Freigabe erfolgt, werden die alten Richtlinien ersetzt.
Bitte beachten Sie die Corona-Updates der Universität Passau!
Allgemeine Infektionsschutzmaßnahmen
Beim Betreten oder Verlassen der Universitätsgebäude gilt eine Empfehlung zum Tragen einer Maske. Das Tragen einer Maske wird auch während der Bearbeitung der Prüfungen (FFP2- oder OP-Masken) empfohlen.
Es gilt im gesamten Gelände der Universität Passau ein Mindestabstandsgebot von 1,5 m. Der Mindestabstand von 1,5 m gilt auch in Bewegungs- und Begegnungsbereichen und während der Zusammenarbeit in Werkstätten und Hallen (Sport/Musik/Kunst).
Richtwert des Lüftungskonzepts: Alle 45 Minuten für 5 Minuten lüften, soweit eine ausreichende Lüftung nicht durch technische Maßnahmen sichergestellt ist. Besprechungsräume: alle 20 Minuten für 3 Minuten im Winter, für 5 Minuten im Frühling/Herbst und für 10 Minuten im Sommer.
- Personen, die am Tag der Prüfung krank sind, Symptome einer Covid-Infektion oder allgemeine Symptome aufweisen oder sich unter Quarantänemaßnahmen befinden, dürfen das Universitätsgebäude nicht betreten. Es besteht ein Betretungsverbot.
- Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstag Kontakt zu einer nachweislich Covid-19-erkrankten Person hatten und keine Booster-Impfung vorweisen können, dürfen nicht an Prüfungen teilnehmen.
- Personen, die nicht zum Prüfungsablauf gehören, dürfen ebenfalls keinen Prüfungsraum aufsuchen.
Das Aufsichtspersonal muss die Einhaltung des Betretungsverbots kontrollieren. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen dazu an das Prüfungssekretariat.
Auf den Arbeitsplätzen dürfen sich nur Schreibutensilien (ohne Mäppchen), Legitimationsnachweise (am äußeren Rand des Arbeitsplatzes bereitlegen), zulässige Hilfsmittel, Ersatzmasken/Papiertaschentücher und Verpflegung befinden.
Die persönlichen Gegenstände müssen in einer verschlossenen Tasche neben dem Schreibtisch abgelegt werden. Ein Zugriff darauf ist nicht erlaubt bzw. mit einer Aufsicht abzustimmen. Ein unerlaubter Zugriff wird als Unterschleif gewertet. Dies gilt auch für Handys, die eingeschaltet sind und sich in der verschlossenen Tasche befinden.
Alle Prüfungsräume werden täglich gereinigt. Zusätzlich stehen Desinfektionsmittel bereit.
Die Personenkontrolle muss mit größtmöglichem Abstand erfolgen, dafür muss der Legitimationsnachweis am äußeren Rand des Arbeitsplatzes platziert werden. Die Maskenpflicht besteht während der Personenkontrolle für Studierende und Aufsichtspersonal weiterhin. Bitte nehmen Sie für die Personenkontrolle die Maske kurz ab, wenn Sie von den Aufsichten aufgefordert werden.
Diese Prüfungen werden zentral vom Prüfungssekretariat koordiniert und in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten durchgeführt. Um den Prozess für mündliche Staatsexamensprüfungen zu vereinfachen, leitet das Prüfungssekretariat eine Liste der Prüfungstermine, der Prüferinnen und Prüfer sowie der teilnehmenden Studierenden an die Raumvergabe weiter. Für diese müssen Sie jedoch einen Raumantrag stellen. Die Bekanntgabe wird vom Prüfungssekretariat übernommen.
Bei mündlichen Präsenzprüfungen ist eine infektionsschutzkonforme Durchführung eher unproblematisch. Falls die Prüfung nicht in einem ausreichend großen Büro durchgeführt wird, müssen Sie dazu einen Raumantrag über die Raumvergabe stellen. Bei Zustimmung aller Beteiligten können mündliche Prüfungen auch als Videokonferenz oder in einem vergleichbaren Format erfolgen.
Die schriftlichen Präsenzprüfungen wurden aufgeteilt in dezentrale (organisiert von den Prüferinnen und Prüfern) und zentrale Prüfungen (organisiert vom Zentralen Prüfungssekretariat).
Prüfer:innen finden Informationen zu dezentralen Prüfungen unter Informationen für Prüfer:innen. Studierende informieren sich zu dezentralen Prüfungen bitte in Stud.IP oder auf den Webseiten der Prüfer:innen.
Die Organisation zentraler Prüfungen übernimmt das Prüfungssekretariat. Studierende informieren sich zu zentralen Prüfungen auf den Webseiten des Prüfungssekretariats unter den Semesterbezogenen Informationen, wenn es um Prüfungstermine und den Sitzplatz geht. Informationen zum Infektionsschutz finden Sie unter Informationen für Studierende.
Gesetzliche Grundlagen
Das Konzept für zentrale Prüfungen des Prüfungssekretariats und dezentrale Prüfungen durch Einrichtungen der Universität Passau beruht auf der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV).