Prüfungsberechtigung
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen und Antragsformulare zur Prüfberechtigung nach Bayerischem Hochschulgesetz an den jeweiligen Fakultäten.
Die Bestellung zur Prüferin oder zum Prüfer erfolgt über das Prüfungssekretariat.
Antragsformular zur Prüfungsberechtigung
Die Prüfungsausschüsse bestellen zu Beginn jedes Semesters die Prüfer und Prüferinnen.
Der Prüfungsausschuss bestellt die Prüfer und Prüferinnen und die Beisitzer und Beisitzerinnen. Er kann die Bestellung dem oder der Vorsitzenden übertragen.
Die Prüfer*innen für die Juristische Zwischenprüfung werden von Dekan oder Dekanin bestellt. Die Prüfer*innen der Juristischen Universitätsprüfung werden vom Prüfungsausschuss für die Juristische Universitätsprüfung bestellt.