Das heißt nicht bestandene und nicht angetretene Prüfungsleistungen zählen und werden auf die Anzahl der Versuche, die Ihnen lt. Ihrer Studien-und Prüfungsordnung zur Verfügung stehen, angerechnet.
Um keine Versuche zu verlieren, melden Sie sich bitte noch rechtzeitig innerhalb der jeweiligen Rücktrittsfrist ab. Für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, die Philosophische Fakultät und den 1. Prüfungstermin der FIM ist dies: 18.06.2021.