Bei der Wahl ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Sollten Sie die Briefwahl beantragt und noch nicht an das Wahlamt zurückgesendet haben,
dann besteht dazu noch die Möglichkeit bis zum 26.6.2018. Die Wahlunterlagen müssen
dem Wahlamt bis zum 26.6.18, um 18:00 Uhr vorliegen. Später eingehende Wahlunterlagen sind ungültig!
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Wahlamts.