Verwendung der Studienzuschüsse (Studienbeiträge)

Passauer Studierende müssen - wie alle bayerischen Studierenden - seit dem Wintersemester 2013/14 keine Studienbeiträge (meist Studiengebühren genannt) mehr zahlen. Eine Kompensation wird vom Staatsministerium in Form von Studienzuschüssen gewährt. Es ist Aufgabe und Anspruch der Universität Passau, diese Mittel für die Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen.
Unser Ziel ist es, den Umgang mit Studienzuschüssen transparent zu gestalten, um so jedem einzelnen Studierenden die Möglichkeit zu geben, sich selbst ein Bild über deren Verwendung zu machen.
Nähere Informationen zu den grundsätzlichen Regelungen und den Verantwortlichkeiten bei der Planung der Studienzuschussverteilung können Sie der Studienzuschusssatzung entnehmen.
Verwendungsübersicht
Die Universitätsleitung und die Fakultäten erstellen im Zentralen Studienzuschussgremium für ihre jeweiligen Bereiche jährlich Verwendungspläne auf. Dort wird festgelegt, welchen Stellen wieviel Geld aus Studienzuschüssen zufließen soll.
Verwendung und Planung
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