Gremien und Rechtsgrundlagen
Zusammensetzung des Konvents
Der Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitenden setzt sich aus den Fakultätsräten sowie aus einem/einer Senator:in und einer Stellvertretung zusammen. Zudem entsendet der Mittelbau-Konvent Mitglieder in verschiedene Gremien und wählt eine:n Sprecher:in und zwei Stellvertretungen - diese sind Teil der Erweiterten Universitätsleitung.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Zusammensetzung und Funktion der einzelnen Organe auf den unterschiedlichen Ebenen der Universität.
Gremien
Gremium | Mitglieder |
---|---|
Erweiterte Universitätsleitung (EUL) | Ständiger Gast: Konventssprecher |
Beirat Erweiterte Universitätsleitung | Konventssprecher und Vertreter:innen aller Fakultäten |
Senat und Universitätsrat | Dr. Katharina Werner, Vertretung: Patrick Urlbauer |
Kollegiale Leitung des Graduiertenzentrums | Michael Sengl |
IT-Beirat | Stephan Lukasczyk, Thomas Fink |
Universitätsweites Tenure Gremium (UTG) | Dr. Gerold Hölzl Vertretung: Dr. Florian Wobser |
Kollegiale Leitung des Passau Centre for Digitalisation in Society (CeDiS) | Janine Maier |
Kollegiale Leitung des Zentrums für Lehrerbildung und Fachdidaktik (ZLF) | Sibylle Draber |
Wahlausschuss | Dr. Michael Oswald |
Zentrales Studienzuschussgremium | Hannes Wolff |
Studienzuschussgremium (JUR) | Bastian Wetzel Vertreter: Hannes Wolff |
Studienzuschussgremium (WIWI) | Ida Bauer Vertreterin: Susanna Grundmann |
Studienzuschussgremium (PHIL) | Dr. Michael Harnischmacher |
Studienzuschussgremium (FIM) | Übersicht der Mitglieder |
Universitätsweite Jour fixes und Arbeitsgemeinschaften
- Jour fixe mit der Vizepräsidentin für Studium, Lehre und Ethik: Michael Sengl
- AG Geschlechtergerechte Sprache: Eileen Dauti, Hannes Wolff
Rechtsgrundlagen
Art. 36 BayHschG: Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
An den Universitäten wird ein Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingerichtet; im Übrigen kann die Grundordnung die Einführung eines Konvents vorsehen.
§ 14 GrundO: Bildung des Konvents
(1) Die Vertreter und Vertreterinnen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Senat und in den Fakultätsräten bilden zur gegenseitigen Information und zur Koordinierung ihrer Arbeit an der Universität den Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
(2) Der Konvent wählt aus seiner Mitte einen Sprecher oder eine Sprecherin und bis zu zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen und legt bei der Wahl von zwei Stellvertretern oder Stellvertreterinnen fest, in welcher Reihenfolge sie im Verhinderungsfall die Vertretung ausüben.
Weiteres regelt eine Geschäftsordnung.