In drei Variaten, beginnend mit einer Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 15.000 Euro für Stufe 1, 30.000 Euro für Stufe 2 und 80.000 Euro für Stufe 3, können Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen unterstützt werden. Der Fördersatz beträgt mindestens 40 %. Bezuschusst werden Kooperationsprojekte zum Beispiel mit öffentlichen Instituten, Hochschulen, Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Neu ist, dass auch wirtschaftliche riskantere innovative Projekte und Produkte, die eine hoch spezialisierte Begleitung benötigen, gefördert werden können.
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