Gleichstellungsbeauftragte sind für das gesamte nichtwissenschaftliche Personal der Universität zuständig und unmittelbar der Kanzlerin unterstellt. Ihre Aufgaben erfüllen sie weisungsfrei.
Bestellung, Rechtsstellung, Aufgaben sowie Rechte und Pflichten richten sich nach den Artikeln 15 bis 19 des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Gleichstellungsbeauftragte benötigen
- ausgeprägte gleichstellungspolitische Kompetenzen und Sozialkompetenz,
- Kommunikationsstärke und die Fähigkeit mit allen Personen und Einrichtungen der Universität kooperativ und konstruktiv zusammenzuarbeiten,
- eine hohe Konfliktfähigkeit,
- Einfühlungs-, aber auch Abgrenzungsvermögen,
- die Fähigkeit zur Netzwerkbildung sowie
- mehrjährige Berufserfahrung.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Klaus Hammer-Behringer, Leiter der Personalabteilung, unter der Tel.-Nummer 0851 509-1300 (E-Mail: klaus.hammer-behringer@uni-passau.de) zur Verfügung.
Bei Interesse übermitteln Sie Ihr Bewerbungsschreiben bitte bis 20. Januar 2015 an bewerbung@uni-passau.de.