Anbei finden Sie die finale Fassung des Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vom 9. Dezember 2023 mit dem Hinweis, dass der darin enthaltene § 3 Abs. 2 Satz 6 TV Inflationsausgleich zu streichen ist, da es sich hierbei um ein Redaktionsversehen handelt.
Im Einzelnen weisen wir auf folgende Regelungen des Tarifabschlusses hin:
a) Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L
Die Tabellenentgelte werden zum 1. November 2024 einheitlich um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht. Ab 1. Februar 2025 werden die Tabellenentgelte zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Die Erhöhung durch Sockelbetrag und prozentuale Erhöhung muss mindestens 340 Euro betragen. Zulagen werden ab 1. November 2024 um 4,76 Prozent und ab 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht. Außertariflich Beschäftigten wird, unabhängig von der Formulierung im Arbeitsvertrag, ab 1. November 2024 ausnahmsweise auch der Sockelbetrag gewährt. Die monatlichen Ausbildungsentgelte werden ab 1. November 2024 um einen Festbetrag von 100 Euro und ab 1. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag von 50 Euro erhöht.
b) Inflationsausgleichszahlung
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erhalten Sie eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung von 1.800 Euro, die voraussichtlich mit den Bezügen im März 2024 ausbezahlt wird. Für die Monate Januar bis Oktober 2024 erfolgen Inflationsausgleichs-Monatszahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro. Bei einer Teilzeitbeschäftigung besteht nur ein entsprechender anteiliger Anspruch auf diese Leistungen. Mit dem Einverständnis des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat werden auch den außertariflich Beschäftigten die Inflationsausgleichszahlungen gewährt.
c) Studentische Beschäftigte
Studentische Beschäftigte erhalten ab dem Sommersemester 2024 mindestens ein Stundenentgelt von 13,25 Euro und ab dem Sommersemester 2025 mindestens 13,98 Euro. Die Mindestbefristungsdauer diesbezüglicher Arbeitsverhältnisse beträgt 1 Jahr; in begründeten Fällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden.