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Alles rund ums Praktikum

Auf folgenden Seiten finden Sie umfangreiche Informationen zu Praktika in Deutschland und im Ausland sowie Hilfreiches rund um Bewerbung und Formalitäten wie Bescheinigungen für Pflichtpraktika oder Vorlagen für Praktikums-Verträge.

Ein bestimmtes Praktikum wird seitens der Universität nicht vorab als Pflichtpraktikum deklariert. Die letztliche Anerkennung erfolgt in der Regel erst nach erfolgreichem Abschluss Ihres Praktikums.
Sie haben ein Praktikum absolviert und möchten sich dieses als Pflichtpraktikum eintragen lassen?
Über die Anerkennung entscheiden nicht wir als ZKK, sondern die oder der Praktikumsverantwortliche Ihres Studiengangs.

Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät sowie Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

Bei fachbezogenen Fragen zum Pflichtpraktikum sind die jeweiligen Praktikumsbeauftragten der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät sowie der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät die Ansprechpersonen, in den meisrten Fällen ist dies das Team der Studiengangskoordination.
Den Antrag auf Anerkennung eines Praktikums müssen Sie zusammen mit einem Bericht und einem Praktikumszeugnis, das die exakte Dauer des Praktikums tagesgenau bestätigt, (sowie bei Auslandspraktika das Formular zur Erfassung von Auslandsaufenthalten) in einem PDF-Dokument per E-Mail an praktikum.sobi-geku@uni-passau.de einreichen. Die Datei benennen Sie bitte wie folgt: „Nachname, Vorname_Studiengang_Datum.pdf“ (Beispiel: „Musterfrau, Michaela_BA_ICBS_01.01.2024.pdf“). Dateien, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, werden nicht bearbeitet.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den gemeinsamen Praktikumsrichtlinien für die Bachelor- und Master-Studiengänge der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät sowie der Sozial- und Bildungswissenschaften Fakultät. Diese geben Auskunft zu Ziel, Inhalt, Dauer, Zeitpunkt und Anerkennung von Praktika sowie zur Anfertigung eines Praktikumsberichts. Weiterhin beinhalten die Richtlinien Informationen zu den einzelnen Studiengängen, in deren Studienprüfungsordnung ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist.

Juristische Fakultät

Informationen zu den praktischen Studienzeiten im Studiengang Rechtswissenschaften finden Sie auf der Website der Juristischen Fakultät.
Offizielle anlaufstelle für Fragen zu den Pflichtpraktika gemäß JAPO (2003, §25 und §49) beim Staatsexamen Jura ist das Landesjustizprüfungsamt.
Bei weiteren Fragen, insbesondere im LL.B. Legal Tech, wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachstudienberatung für Ihren Studiengang.

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Im Bachelor-Studiengang Digital Transformation in Business and Society wird empfohlen, vor Beginn des Studiums oder in den vorlesungsfreien Zeiten ein berufsfeldorientiertes Praktikum abzuleisten. Im Nebenfach „Minor“ Entrepreneurship kann das „Praxismodul Entrepreneurship“ gewählt werden. Dabei handelt es sich um ein mindestens zweimonatiges Vollzeitpraktikum. Dieses Praktikum ist in einem Gründungsumfeld oder in Inhalt und Umfang vergleichbarer praktischer Umgebung zu absolvieren. Der Antrag auf Anerkennung des Praktikums bzw. der praktischen Erfahrung erfolgt durch Vorlage von Praktikumszeugnis und einem Praktikumsbericht beziehungsweise vergleichbarer Nachweise beim Prüfungsausschuss.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Studiengangskoordination: studiengangskoordination.wiwi@uni-passau.de

Andere Studiengänge

Für alle nicht aufgeführten Fachbereiche wird in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung kein Praktikum verpflichtend vorgeschrieben. Sie können sich bei Bedarf aber über das ZKK zumindest ein unverbindliches Empfehlungsschreiben zur Ableistung eines freiwilligen Praktikums ausstellen lassen.

Studierende der der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät sowie der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät wenden sich bei Fragen in Bezug auf das BAföG Formblatt 6 bitte an die entsprechenden Beauftragten der Fakultät.

Bei allen weiteren Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das zuständige Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.

Voraussetzungen

Sie wollen sich aufgrund eines Praktikums beurlauben lassen? Dann müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • das Praktikum sollte fachbezogen sein
  • und es sollte in der Regel mindestens 6 Wochen der Vorlesungszeit beanspruchen.

Weitere rechtliche Informationen und die Antragsfristen erfahren Sie direkt beim Studierendensekretariat.

Vorgehensweise

Treffen die genannten Voraussetzungen zu, reichen Sie bitte das Formular Antrag auf Beurlaubung voll ausgefüllt beim Studierendensekretariat ein.

Bei Fragen rum um das Thema Beurlaubung helfen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen beim Studierendensekretariat.

Erfolgreiche Beurlaubung

Die erfolgreiche Beurlaubung erkennen Sie an dem Status "beurlaubt" auf Ihrer Studienbescheinigung im Campusportal.

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Beschreibung
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Matthias Schöberl

Matthias Schöberl
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Raum Raum 329 (LU 8)
Ludwigstraße 8
94032 Passau
Fax: +49(0)851/509-1426

Individuelle Termine über Zoom oder persönlich, nach Vereinbarung per E-Mail oder Telefon.

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