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Förderprogramme und Antragstellung

Während und nach Ihrer Gründung haben Sie die Möglichkeit, sich  von unterschiedlichen externen Einrichtungen unterstützen zu lassen. Eine Auflistung der wichtigsten Förderprogramme finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl und Antragstellung!

EXIST-Gründerstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Wer wird gefördert?

  • Teams mit zwei bis maximal drei Mitgliedern
  • Studierende, die mindestens die Hälfte des Studiums abgeschlossen haben
  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Absolventinnen und Absolventen bis fünf Jahre nach ihrem Abschluss
  • Ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden

Was wird gefördert?

  • innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasierte Geschäftsidee mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
  • Dienstleistungen

Wie lange wird gefördert?

  • Förderzeitraum: 12 Monate

Wie wird gefördert?

  • Förderung pro Monat:
    • Studierende: 1.000 Euro
    • Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro
    • Promovierte: 3.000 Euro
    • Technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 2.000 Euro
  •  Kinderzuschlag 100 Euro pro Monat je Kind
  •  Sachausgaben bis 30.000 Euro (bei Teams mit drei Mitgliedern)
  •  Mittel für Coaching im Umfang von 5.000 Euro

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Wer wird gefördert?

  • Maximal 3 Personen pro Forscherteam

  • Mindestens Diplom-, Master- oder vergleichbarer Abschluss

  • Eine Person darf Technikerin/Techniker oder Laborassistentin/Laborassistent sein

  • Eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz erforderlich

Was wird gefördert?

  • Risikoreiche und aufwendige Entwicklungsarbeiten

  • Herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben

  • Insbesondere in Technologiebereichen mit langen Entwicklungszeiten, z. B.:

    • Energie

    • Umwelt

    • Informations- und Kommunikationstechnologie

    • Materialtechnik

    • Mikrosystemtechnik

Wie lange wird gefördert?

  • Förderzeitraum: 18 Monate

  • bei besonders zeitaufwendigen Entwicklungsvorhaben: 36 Monate

Wie wird gefördert?

  • Personalausgaben für maximal vier Mitglieder

  • Sachausgaben, z. B. für Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Vergabe von Aufträgen, Schutzrechte, Coaching usw.

  • Studentische Hilfskräfte

  • Ausgaben/Kosten für studentische Hilfskräfte und Sachausgaben sind im Umfang von 250.000 Euro förderfähig

Das bayerische Förderprogramm FLÜGGE verfolgt das Ziel, Unternehmensgründungen aus Hochschulen in Bayern im Bereich Innovation, Forschung und Technologie zu unterstützen.

Wer wird gefördert?

  • Hochschulabsolventinnen und -absolventen
  • wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an bayerischen staatlichen Hochschulen
  • Teams und Einzelpersonen möglich

Was wird gefördert?

  • Forschungstätigkeiten mit dem Ziel einer Gründerexistenz

  • Innovative Geschäftsideen aus den Bereichen: Technologie und wissensbasierte Dienstleistungen

  • Voraussetzungen:

    • Erhebliches Risiko des Vorhabens

    • Aussicht auf volkswirtschaftliche Bedeutung

    • Durchführung des Vorhabens überwiegend in Bayern

Wie lange wird gefördert?

  • Förderzeitraum: 18 Monate

Wie wird gefördert?

  • Stipendium: 2.500 € monatlich + 150 € pro Kind

  • Sachausgaben bis zu 50 % der Stipendienhöhe

Das bayerischen Programm zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsprogramm) verfolgt das Ziel, technologische Innovationen zu validieren, um deren Potenzial in die industrielle Forschung übertragen zu können.

Wer wird gefördert?

  • Bayerische staatliche Hochschulen

  • Antragstellung über Technologietransferstellen oder -beauftragte der Hochschule

Fördervoraussetzungen

  • Forschungsergebnis über Stand der Technik hinaus

  • Deutliche Alleinstellungsmerkmale

  • Anschlussfähigkeit für Weiterentwicklung

  • Schutzrechtliche Absicherung geklärt

  • Antragsteller ist Schutzrechtsinhaber

  • Forschung noch nicht vor Antrag gestartet

  • Kein Vorhaben für bereits gegründete Vermarktungsunternehmen

  • Projekt dem nichtwirtschaftlichen Hochschulbereich zugeordnet

Was wird gefördert?

  • Personal- und Sachausgaben, sowie Reisekosten

  • In Ausnahmefällen: Fremdleistungen

  • Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Wie lange wird gefördert?

  •  Projektdauer: Bis zu 18 Monate

Wie wird gefördert?

  • Maximal 300.000 € pro Projekt

Das Förderprogramm „Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ lädt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen ein, aus der Welt der Forschung heraus den ersten Schritt in Richtung wirtschaftlicher Wertschöpfung oder gesellschaftlicher Anwendung zu gehen.

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit FuE-Aufgaben aus
    • Hochschulen
    • außeruniversitären Forschungseinrichtungen
    • Bundeseinrichtungen

Was wird gefördert?

  • Themenoffen für alle Fachrichtungen

Wie lange wird gefördert?

  • Förderzeitraum: Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis zu 3 Jahre 

Wie wird gefördert?

  • Fördervolumen: Bis 1,5 Mio. Euro
  • Projektbezogene Ausgaben: bis zu 100 % förderfähig
  • Hochschulen: zusätzlich 20 % Projektpauschale
  • Maximale Zuwendung pro Jahr und Vorhaben/Verbundprojekt: 500 000 Euro

Die Europäische Kommission unterstützt angehende europäische Unternehmerinnen und Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein Unternehmen in Europa zu gründen und erfolgreich zu leiten.

Wer wird gefördert?

  • Neue Unternehmer:
    • mit fester Absicht zur Unternehmensgründung
    • oder mit einem Unternehmen, das höchstens 3 Jahre alt ist
  • Erfahrene Unternehmer:
    • die ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) besitzen oder leiten
    • in einem anderen teilnehmenden Land

Was wird gefördert?

  • Innerbetriebliche Ausbildung in einem kleinen oder mittleren Unternehmen in einem anderen teilnehmenden Land
  • Erwerb und Austausch von Wissen und Geschäftsideen mit erfahrenen Unternehmern

Wie lange wird gefördert?

  • Förderzeitraum: 1–6 Monate

Wie wird gefördert?

  • Reisekosten werden von der EU bezuschuss
  • Monatliche finanzielle Unterstützung für Austauschaufenthalte varriiert je nach Land, z.B. Deutschland 900€

Weitere Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie beim Existenzgründungsportal des BMWK.

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Porträt Helene Schneider
Helene Schneider
Gründungsberaterin
Raum LU8 241
Ludwigstraße 8
94032 Passau

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