Logo der Universität Passau

Förderprogramme und Antragstellung

Während und nach Ihrer Gründung haben Sie die Möglichkeit, sich  von unterschiedlichen externen Einrichtungen unterstützen zu lassen. Eine Auflistung der wichtigsten Förderprogramme finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl und Antragstellung!

Förderprogramme

Dekoratives Bild

Förderprogramme

EXIST-Gründerstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

  • Förderung: 12 Monate 

  • Businessplan-Erstellung mit Hochschul-/Forschungssupport

  • Für innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Ideen, auch Dienstleistungen möglich

  • Antrag über Hochschule/Forschungseinrichtung

  • Meilensteine im beispielhaften Projektverlauf

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

  • Zwei Förderphasen:

    • Phase 1: Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen mit Gründungspotenzial
      => Ziel: Umsetzung in technische Produkte, Businessplan-Erstellung, Gründungsvorbereitung

    • Phase 2: Weitere Entwicklung, Aufnahme der Geschäftstätigkeit, Vorbereitung auf externe Finanzierung

Das bayerische Förderprogramm FLÜGGE verfolgt das Ziel, Unternehmensgründungen aus Hochschulen in Bayern im Bereich Innovation, Forschung und Technologie zu unterstützen.

  • Ziel: Unterstützung von Gründungen aus Hochschulen in Innovation, Forschung und Technologie

  • Förderung beschleunigt Verbreitung moderner Technologien, stärkt Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung

  • Förderung über thematisch fokussierte Aufrufe, 1–2 Mal jährlich

  • Projektvorschläge werden wettbewerblich bewertet

Voraussetzungen

Für Hochschulen:
  • Mitglied in gründungsunterstützendem Netzwerk

  • Mentoring-Person benennen

  • Kostenfreie Bereitstellung von Infrastruktur

  • Verwaltung der Fördermittel

Für Gründungswillige:
  • Zugehörigkeit zur antragstellenden Hochschule

  • Beschäftigung max. 50 % (bei Angestellten)

  • Studierende mindestens Hälfte der Regelstudienzeit absolviert

  • Ausnahmeförderung für Teams ohne Bachelorabschluss möglich

  • Mindestens eine Person muss Schutzrechte besitzen

  • Selbstverantwortung für Sozialabgaben

Wer stellt Anträge?

  • Staatliche Hochschulen in Bayern über Technologietransferstellen

Gefördert wird:

  • Vor- und Frühphase innovativer Gründungen

  • Entwicklung marktfähiger Produkte und Geschäftsmodelle

  • Absicherung innovativer Geschäftsmodelle

  • Projekte ohne EXIST-Förderung wegen technischer Herausforderungen

Förderumfang:

  • Stipendium: 2.500 € monatlich + 150 € pro Kind

  • Sachausgaben bis zu 50 % der Stipendienhöhe

Das bayerischen Programm zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsprogramm) verfolgt das Ziel, technologische Innovationen zu validieren, um deren Potenzial in die industrielle Forschung übertragen zu können.

Wer wird gefördert?

  • Bayerische staatliche Hochschulen

  • Antragstellung über Technologietransferstellen oder -beauftragte der Hochschule

Fördervoraussetzungen

  • Forschungsergebnis über Stand der Technik hinaus

  • Deutliche Alleinstellungsmerkmale

  • Anschlussfähigkeit für Weiterentwicklung

  • Schutzrechtliche Absicherung geklärt

  • Antragsteller ist Schutzrechtsinhaber

  • Forschung noch nicht vor Antrag gestartet

  • Kein Vorhaben für bereits gegründete Vermarktungsunternehmen

  • Projekt dem nichtwirtschaftlichen Hochschulbereich zugeordnet

Was wird gefördert?

  • Personal- und Sachausgaben, sowie Reisekosten

  • In Ausnahmefällen: Fremdleistungen

  • Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

  • Förderung: Maximal 300.000 € pro Projekt

  • Projektdauer: Bis zu 18 Monate

Förderverfahren

  1. Förderaufruf: Ein Aufruf pro Jahr (nächster voraussichtlich Anfang 2026)

  2. Skizze einreichen:

    • Per PDF mit rechtsverbindlicher Unterschrift

    • Über Technologietransferstelle

    • Fristgerecht einreichen

  3. Formale Prüfung: durch Projektträger Bayern

  4. Bewertung: durch Gutachtergremium (BayFIA) anhand von Kriterien wie Innovationshöhe, Risiko, Neuheit, Verwertungsaussichten

  5. Auswahl: Die besten Skizzen werden aufgefordert, vollständigen Förderantrag einzureichen

  6. Förderbescheid: Erteilung durch Bayerisches Staatsministerium

  7. Projektdurchführung:

    • Start innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung

    • Projektstart muss gemeldet werden

  8. Berichtspflichten: Regelmäßige Berichte mit Ausgabenübersicht und Verwertungsnachweisen

Das Förderprogramm „Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ lädt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen ein, aus der Welt der Forschung heraus den ersten Schritt in Richtung wirtschaftlicher Wertschöpfung oder gesellschaftlicher Anwendung zu gehen.

Wo setzt VIP+ an?

VIP+ unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dabei, das Innovationspotenzial ihrer Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen und potenzielle Anwendungsbereiche zu erschließen.

  • Herausforderungen: Forschungsergebnisse aus Natur-, Lebens-, Ingenieur-, Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften stoßen oft auf Hürden bei der Überführung in die Praxis.

  • Ziel: Nachweis der Machbarkeit, Durchführung von Pilotanwendungen und Testreihen zur Bewertung von Praxisfähigkeit und Akzeptanz.

  • Nutzen: Forschungsergebnisse sollen zu innovativen Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen weiterentwickelt werden, die messbaren Mehrwert bringen (z. B. Nutzensteigerung, Einsparungen, positive Veränderungen).

  • Risikoabsicherung: Förderung reduziert Investitionsrisiken für weitere Entwicklungsschritte.

Gefördert werden:

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben

  • Dauer: Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis zu 3 Jahre 

  • Fördervolumen: Bis 1,5 Mio. Euro

  • Themenoffen für alle Fachrichtungen

Anträge:

  • Fortlaufend möglich

  • Aufbauend auf der Pilotmaßnahme VIP, seit 2014 auch für gesellschaftliche Innovationen aus Geistes- und Sozialwissenschaften

Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie unterstützt mit dem Start?Zuschuss! technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase.

  • Zeitraum Bewerbung: 09.05.2025 (12:00 Uhr) bis 23.06.2025 (12:00 Uhr)

  • Förderbeginn: 01.10.2025

  • Förderzeitraum: 1 Jahr (01.10.2025 – 30.09.2026)

Wer wird gefördert?

  • Technologieorientierte Start-ups im Bereich Digitalisierung

  • Gründung max. 2 Jahre zurück (Stichtag Bewerbungsschluss)

  • Innovatives, zukunftsfähiges Geschäftsmodell

Gefördert werden Ausgaben für:

  • Personal

  • Miete

  • Markteinführung

  • Forschung & Entwicklung

Förderhöhe:

  • 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 36.000 €

  • Förderung nach De-minimis-Verordnung

Auswahlverfahren: Online-Bewerbung

  1. Stufe: Jurybewertung im Wettbewerb
  2. Stufe: Förderantrag bei zuständiger Regierung

Wichtiger Hinweis:

  • EXIST-Anträge (Gründerstipendium, Forschungstransfer I) müssen vor Start?Zuschuss! eingereicht und bewilligt sein, da Gründung vor Bewilligung sonst nicht erlaubt ist

  • Ausnahme: Forschungstransfer II

Nächster Wettbewerb: 20.11.2025 – 09.01.2026 (Förderbeginn 01.04.2026)

Die Europäische Kommission unterstützt angehende europäische Unternehmerinnen und Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein Unternehmen in Europa zu gründen und erfolgreich zu leiten, indem sie eine Zusammenarbeit mit erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern herstellen. Die Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer erwerben somit Wissen und Geschäftsideen.

  • Europäisches Austauschprogramm zur Förderung von Gründerkompetenzen

  • Dauer: 1–6 Monate Zusammenarbeit mit erfahrenem Unternehmer im Ausland

  • Reisekosten werden von der EU bezuschusst

Vorteile:

  • Praktische Ausbildung und Wissenstransfer

  • Zugang zu neuen Märkten und Geschäftspartnern

  • Innovationsinput für Gastunternehmen

  • Möglichkeit langfristiger Kooperationen

Organisation:

  • Gefördert von der EU, vermittelt über lokale Kontaktstellen

  • Koordiniert vom europäischen Unterstützungsbüro

Weitere Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie beim Existenzgründungsportal des BMWK.

Kontakt

Helene Schneider
Helene Schneider
Raum LU8 241
Ludwigstraße 8
94032 Passau
Tel.: +49(0)851/509-1595

Folgen Sie uns

Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von Vimeo hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von YouTube hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Video anzeigen