Während und nach Ihrer Gründung haben Sie die Möglichkeit, sich von unterschiedlichen externen Einrichtungen unterstützen zu lassen. Eine Auflistung der wichtigsten Förderprogramme finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl und Antragstellung!
EXIST-Gründerstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Förderung: 12 Monate
Businessplan-Erstellung mit Hochschul-/Forschungssupport
Für innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Ideen, auch Dienstleistungen möglich
Antrag über Hochschule/Forschungseinrichtung
Meilensteine im beispielhaften Projektverlauf
EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.
Zwei Förderphasen:
Phase 1: Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen mit Gründungspotenzial
=> Ziel: Umsetzung in technische Produkte, Businessplan-Erstellung, Gründungsvorbereitung
Phase 2: Weitere Entwicklung, Aufnahme der Geschäftstätigkeit, Vorbereitung auf externe Finanzierung
Das bayerische Förderprogramm FLÜGGE verfolgt das Ziel, Unternehmensgründungen aus Hochschulen in Bayern im Bereich Innovation, Forschung und Technologie zu unterstützen.
Ziel: Unterstützung von Gründungen aus Hochschulen in Innovation, Forschung und Technologie
Förderung beschleunigt Verbreitung moderner Technologien, stärkt Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung
Förderung über thematisch fokussierte Aufrufe, 1–2 Mal jährlich
Projektvorschläge werden wettbewerblich bewertet
Mitglied in gründungsunterstützendem Netzwerk
Mentoring-Person benennen
Kostenfreie Bereitstellung von Infrastruktur
Verwaltung der Fördermittel
Zugehörigkeit zur antragstellenden Hochschule
Beschäftigung max. 50 % (bei Angestellten)
Studierende mindestens Hälfte der Regelstudienzeit absolviert
Ausnahmeförderung für Teams ohne Bachelorabschluss möglich
Mindestens eine Person muss Schutzrechte besitzen
Selbstverantwortung für Sozialabgaben
Staatliche Hochschulen in Bayern über Technologietransferstellen
Vor- und Frühphase innovativer Gründungen
Entwicklung marktfähiger Produkte und Geschäftsmodelle
Absicherung innovativer Geschäftsmodelle
Projekte ohne EXIST-Förderung wegen technischer Herausforderungen
Stipendium: 2.500 € monatlich + 150 € pro Kind
Sachausgaben bis zu 50 % der Stipendienhöhe
Das bayerischen Programm zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsprogramm) verfolgt das Ziel, technologische Innovationen zu validieren, um deren Potenzial in die industrielle Forschung übertragen zu können.
Bayerische staatliche Hochschulen
Antragstellung über Technologietransferstellen oder -beauftragte der Hochschule
Forschungsergebnis über Stand der Technik hinaus
Deutliche Alleinstellungsmerkmale
Anschlussfähigkeit für Weiterentwicklung
Schutzrechtliche Absicherung geklärt
Antragsteller ist Schutzrechtsinhaber
Forschung noch nicht vor Antrag gestartet
Kein Vorhaben für bereits gegründete Vermarktungsunternehmen
Projekt dem nichtwirtschaftlichen Hochschulbereich zugeordnet
Personal- und Sachausgaben, sowie Reisekosten
In Ausnahmefällen: Fremdleistungen
Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Förderung: Maximal 300.000 € pro Projekt
Projektdauer: Bis zu 18 Monate
Förderaufruf: Ein Aufruf pro Jahr (nächster voraussichtlich Anfang 2026)
Skizze einreichen:
Per PDF mit rechtsverbindlicher Unterschrift
Über Technologietransferstelle
Fristgerecht einreichen
Formale Prüfung: durch Projektträger Bayern
Bewertung: durch Gutachtergremium (BayFIA) anhand von Kriterien wie Innovationshöhe, Risiko, Neuheit, Verwertungsaussichten
Auswahl: Die besten Skizzen werden aufgefordert, vollständigen Förderantrag einzureichen
Förderbescheid: Erteilung durch Bayerisches Staatsministerium
Projektdurchführung:
Start innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung
Projektstart muss gemeldet werden
Berichtspflichten: Regelmäßige Berichte mit Ausgabenübersicht und Verwertungsnachweisen
Das Förderprogramm „Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ lädt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen ein, aus der Welt der Forschung heraus den ersten Schritt in Richtung wirtschaftlicher Wertschöpfung oder gesellschaftlicher Anwendung zu gehen.
VIP+ unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dabei, das Innovationspotenzial ihrer Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen und potenzielle Anwendungsbereiche zu erschließen.
Herausforderungen: Forschungsergebnisse aus Natur-, Lebens-, Ingenieur-, Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften stoßen oft auf Hürden bei der Überführung in die Praxis.
Ziel: Nachweis der Machbarkeit, Durchführung von Pilotanwendungen und Testreihen zur Bewertung von Praxisfähigkeit und Akzeptanz.
Nutzen: Forschungsergebnisse sollen zu innovativen Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen weiterentwickelt werden, die messbaren Mehrwert bringen (z. B. Nutzensteigerung, Einsparungen, positive Veränderungen).
Risikoabsicherung: Förderung reduziert Investitionsrisiken für weitere Entwicklungsschritte.
Gefördert werden:
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben
Dauer: Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis zu 3 Jahre
Fördervolumen: Bis 1,5 Mio. Euro
Themenoffen für alle Fachrichtungen
Anträge:
Fortlaufend möglich
Aufbauend auf der Pilotmaßnahme VIP, seit 2014 auch für gesellschaftliche Innovationen aus Geistes- und Sozialwissenschaften
Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie unterstützt mit dem Start?Zuschuss! technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase.
Zeitraum Bewerbung: 09.05.2025 (12:00 Uhr) bis 23.06.2025 (12:00 Uhr)
Förderbeginn: 01.10.2025
Förderzeitraum: 1 Jahr (01.10.2025 – 30.09.2026)
Technologieorientierte Start-ups im Bereich Digitalisierung
Gründung max. 2 Jahre zurück (Stichtag Bewerbungsschluss)
Innovatives, zukunftsfähiges Geschäftsmodell
Personal
Miete
Markteinführung
Forschung & Entwicklung
50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 36.000 €
Förderung nach De-minimis-Verordnung
EXIST-Anträge (Gründerstipendium, Forschungstransfer I) müssen vor Start?Zuschuss! eingereicht und bewilligt sein, da Gründung vor Bewilligung sonst nicht erlaubt ist
Ausnahme: Forschungstransfer II
Nächster Wettbewerb: 20.11.2025 – 09.01.2026 (Förderbeginn 01.04.2026)
Die Europäische Kommission unterstützt angehende europäische Unternehmerinnen und Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein Unternehmen in Europa zu gründen und erfolgreich zu leiten, indem sie eine Zusammenarbeit mit erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern herstellen. Die Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer erwerben somit Wissen und Geschäftsideen.
Europäisches Austauschprogramm zur Förderung von Gründerkompetenzen
Dauer: 1–6 Monate Zusammenarbeit mit erfahrenem Unternehmer im Ausland
Reisekosten werden von der EU bezuschusst
Praktische Ausbildung und Wissenstransfer
Zugang zu neuen Märkten und Geschäftspartnern
Innovationsinput für Gastunternehmen
Möglichkeit langfristiger Kooperationen
Gefördert von der EU, vermittelt über lokale Kontaktstellen
Koordiniert vom europäischen Unterstützungsbüro
Weitere Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie beim Existenzgründungsportal des BMWK.