Anträge auf Genehmigung und Abrechnung von Dienst- oder Fortbildungsreisen und die Mitzeichnung von Genehmigungsanträgen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch digital über das Reisemanagement möglich. Wir bitten darum, zeitnah auf das digitale Verfahren umzustellen.
Bitte beachten Sie:
- Für die Nutzung des Reisemanagements ist eine Registrierung und Anmeldung im Mitarbeiterservice Bayern erforderlich. Eine Kurzanleitung finden Sie unter „Erste Schritte in BayRMS“.
- Außer bei Professorinnen und Professoren sind alle Genehmigungsanträge von der direkten vorgesetzten Person mitzuzeichnen und anschließend zentral an die „Reisekostenstelle VIII/4“ weiterzuleiten.
- Dienst- und Fortbildungsreisen müssen – außer im Anwendungsbereich einer bereits vorliegenden allgemeinen Dienstreisegenehmigung – grundsätzlich vor Reiseantritt elektronisch über BayRMS genehmigt sein. Bitte vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise über die erfolgte Genehmigung. Eine nachträgliche Genehmigung ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn sie vor der Abreise nicht mehr eingeholt werden konnte. Sofern lediglich übersehen wurde, den Antrag rechtzeitig zu stellen oder mitzuzeichnen, darf eine nachträgliche Genehmigung nicht mehr erfolgen. Eine Kostenerstattung ist dann nicht möglich.
- Das Reisemanagement bietet eine erleichterte Bedienung durch Voreinstellungen, durch die Vollmachtsfunktion und durch die Möglichkeit der digitalen Mitzeichnung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite BayRMS.