Als staatliche Stelle ist auch die Universität Passau verpflichtet, ihre Internet- und Intranetangebote sowie ihre sonstigen mittels Informationstechnik realisierten grafischen Anwendungsoberflächen so zu gestalten, "dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können" (§ 13 1 BayBGG). Der Fortschritt in der barrierefreien Gestaltung wird regelmäßig überprüft - so auch in diesem Jahr. Wir bitten daher um die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben.
Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Internetseiten finden Sie im Hilfe-Portal. Neben allgemeinen Informationen sind hier auch Anleitungen hinterlegt, in denen u. a. beschrieben wird, wie Sie in TYPO3 Abkürzungen oder anderssprachige Inhalte markieren.
Bei Fragen zur Gestaltung Ihres Internetauftritts können Sie sich gern an die Web-Redaktion wenden.