In BayZeit ist festgelegt, dass die Dienstzeit am Faschingsdienstag um 12:00 Uhr endet. Arbeiten Sie an diesem Tag länger, wird die Arbeitszeit automatisch gekappt. Soll sie dennoch berücksich-tigt werden, müssen Sie einen Antrag auf Zeitzählung stellen (Anträge Tage). Das Überschreiten der Höchstarbeitszeit von zehn Stunden ist an diesem Tag nicht möglich.
Denken Sie bitte daran, auch für den Faschingsdienstag einen Antrag auf Gewährung eines Gleit- oder Urlaubstages zu stellen, falls Sie nicht in die Arbeit kommen.
Freundliche Grüße
gez. Klaus Hammer-Behringer
Leiter der Personalabteilung