Die Übungen bereiten im Ernstfall eine schnelle Räumung der Gebäude vor, zeigen aber auch im Vorfeld mögliche Schwachstellen der aktuellen Situation auf.
Um einen reibungslosen Ablauf einer Evakuierung sicher zu stellen, müssen für jede Einrichtung (Referat, Lehrstuhl, Professur,...) Evakuierungshelferinnen/-helfer benannt werden.
Wir bitten daher bis 26.08.2022 um Benennung von Evakuierungshelferinnen/-helfer für Ihre Einrichtung an Alexandra Dichtl, Referat IX/1 - Liegenschaften, Tel.: -1234
Die Anzahl der notwendigen Räumungshelferinnen/-helfer richtet sich nach der Größe der Einrichtung:
- Einrichtungen bis 10 Mitarbeitende: 1 Evakuierungshelferin/-helfer
- Einrichtungen 11 – 20 Mitarbeitende: 2 Evakuierungshelferinnen/-helfer
- Einrichtungen 21 – 30 Mitarbeitende: 3 Evakuierungshelferinnen/-helfer
- usw.
Sollte sich eine Einrichtung über mehrere Stockwerke oder sogar in verschiedenen Gebäuden befinden, sind die Evakuierungshelferinnen/-helfer so aufzuteilen, dass je Stockwerk mindestens ein/e Evakuierungshelferin/-helfer je 10 Mitarbeitenden vorhanden ist. In einigen Gebäuden wurden von der Personalabteilung bereits Evakuierungshelferinnen/-helfer bestellt. Wir bitten um entsprechende Information, ob diese Evakuierungshelferinnen/-helfer die Aufgabe weiterhin übernehmen oder ob andere Personen Ihrer Einrichtung benannt werden. Die Benennung der Evakuierungshelferinnen/-helfer besteht dauerhaft. Endet das Beschäftigungsverhältnis oder kann aus wichtigen persönlichen Gründen die Funktion nicht mehr wahrgenommen werden, ist von der Organisationseinheit ein/e Nachfolger/-in zu benennen. Der Umzug in ein anderes Gebäude ist ebenfalls zu melden.
Um Ihnen einen Einblick in den Ablauf und den Zweck von Evakuierungsübungen zu geben, liegt der Artikel „Sicher evakuieren“ aus der Zeitschrift Sicherheitsbeauftragter, Ausgabe 11/2020, bei.
Bereits jetzt vielen Dank für Ihre Unterstützung