Um auch in der bevorstehenden Weihnachtszeit den Brandschutz in den Gebäuden gewährleisten zu können, bitten wir um Beachtung der Brandschutzordnung (https://www.unipassau.de/fileadmin/dokumente/beschaeftigte/Formulare/Arbeitssicherheit/Brandschutzordnung_180418.pdf). In den notwendigen Fluren, Treppenhäusern und Rettungswegen sind keine brennbaren Weihnachtsdekorationen wie Christbäume oder Adventskränze sowie Zündquellen gestattet.
Ausnahmeregelungen bedürfen der Einzelfallentscheidung. Bitte wenden Sie sich hierfür an Alexandra Hechberger-Dichtl, Referat Liegenschaften, Tel. -1234. Der Gebrauch von Kerzen ist zu vermeiden. Wir empfehlen die Verwendung von LED-Kerzen. Beim Gebrauch von Echtwachskerzen müssen entsprechend große Windlichter verwendet werden, damit Kerzen gefahrlos abbrennen können. Kerzen dürfen nur auf geeigneten Feuerschutzplatten und nicht in der Nähe leicht entzündbarer Stoffe entzündet werden. Brennende Kerzen müssen stets beaufsichtigt werden.