Wahlvorschläge müssen nach den einzelnen Gruppen (Hochschullehrerinnen und -lehrer, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Studierende) getrennt sein. Für den Senat können fakultätsübergreifende Listen eingereicht werden, für die Wahlen zu den Fakultätsräten können nur die in der jeweiligen Fakultät wahlberechtigten Mitglieder kandidieren.
Eine Abstimmung innerhalb der Fakultäten wäre wünschenswert, damit es wirklich nur dann konkurrierende Listen gibt, wenn man sich auf eine gemeinsame Liste nicht einigen konnte.
Näheres sowie Listenvordrucke finden Sie auf der Internetseite des Wahlamtes.