Beschäftigte der Universität Passau sind auch beim Zutritt in die Lesesäle von der 3G-Nachweispflicht ausgenommen, als Nachweis dient der Dienstausweis.
Diese Regelung gilt auch für studentische Hilfskräfte bei Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit. Sie müssen sich entweder mit ihrem Arbeitsvertrag oder der unterschriebenen und abgestempelten Ausweiskopie des Lehrstuhls ausweisen. Für Langzeitnutzungen (Platzbuchung) haben SHKs grundsätzlich einen 3G-Nachweis vorzulegen.