Sollten Sie im Krankheitsfall ein ärztliches Attest in elektronischer Form (eAU) erhalten, denken Sie bitte unbedingt daran, das Personalbüro oder Ihre Vorgesetzten darüber zu informieren. Digitale Atteste erreichen das Personalbüro niemals automatisch, sondern müssen jeweils vom Personalbüro abgerufen werden. Der Abruf kann natürlich nur dann angestoßen werden, wenn die Kolleginnen und Kollegen im Personalbüro informiert worden sind, dass eine eAU vorliegt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!