Jede und jeder Beschäftigte hat das Recht, sich selbst oder andere wählbare Kolleginnen und Kollegen vorzuschlagen.
Die eingereichten Wahlvorschläge müssen gemäß der Wahlordnung folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname, Amts-/Berufs-/Funktionsbezeichnung, Beschäftigungsstelle und Gruppe (Angestellte oder Beamtinnen und Beamten bzw. Auszubildende)
- Eigenhändige Zustimmungserklärung der Kandidatin oder des Kandidaten
- Namen und Unterschriften der Unterstützerinnen und Unterstützer
Frist und Hinweise zur Einreichung der Wahlvorschläge:
Alle Wahlvorschläge müssen bis spätestens 8. Mai 2026, 18 Uhr beim Wahlvorstand eingegangen sein. Sie können per Hauspost an die folgende Adresse übermittelt werden: Personalratsbüro, ZB 014b, Innstraße 29 (bitte beachten Sie den Postlauf von 1-2 Arbeitstagen).
Der Wahlvorstand prüft alle eingereichten Vorschläge und veröffentlicht die zugelassenen Wahlvorschläge am 12. Mai 2026.
Alle Informationen und den notwendigen Vordruck für den Wahlvorschlag finden Sie auf der Personalratswebseite.
Beteiligen Sie sich aktiv! Mit Ihrer Kandidatur oder Ihrem Vorschlag stärken Sie die Mitbestimmung und sorgen für eine lebendige Interessenvertretung aller Beschäftigten.