Schlüssel werden ausschließlich persönlich und gegen Unterschrift an die jeweils berechtigten Beschäftigten ausgegeben und ebenso auf diesem Wege zurückgenommen. Kosten, die durch den Verlust von Schlüsseln auf dem Postweg entstehen, werden der berechtigten Person in Rechnung gestellt.
Die Ausgabe und Rückgabe ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr im Servicebüro des Referats IX/1 – Liegenschaften in der Rudolf-Guby-Straße 3, Raum 212 möglich.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung dieser Regelung.