Der Wahlausschuss der Universität Passau hat infolgedessen in seiner Sitzung vom 23.09.2020 die Wahlen für den Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät, für den Fakultätsrat der Juristischen Fakultät, für den Senat sowie für das Studierendenparlament für ungültig erklärt. Im Wintersemester wird es für die genannten Gremien somit eine Wiederholungswahl geben.
Gemäß der bayerischen Hochschulwahlverordnung wird die Wahlleitung in Kürze einen neuen Wahltermin sowie die Zeit der Stimmabgabe bekanntgeben. Die Hochschulwahlverordnung sieht zudem vor, dass die Stimmabgabe in der Vorlesungszeit erfolgen muss. Da der Vorlesungsbeginn an der Universität Passau coronabedingt auf den 2. November 2020 fällt, kann die Wiederholungswahl somit erst im November stattfinden. Über die weitere Terminierung und die damit verbundenen Schritte werden Sie informieren