Für die Universität Passau sind die Tarifautonomie und das Recht zu streiken hohe verfassungsrechtlich geschützte Güter, die einen wichtigen Bestandteil unseres gesellschaftlich-demokratischen Miteinanders bilden. Wir respektieren das Recht der Gewerkschaft ver.di und ihrer Mitglieder, im Rahmen dieser Verhandlungen ihre legitimen Interessen durch Arbeitskampfmaßnahmen zu vertreten. Die Universität Passau bekennt sich zu einem fairen und respektvollen Miteinander und hofft auf eine zügige Einigung im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen.
Trotz des Warnstreiks wird die Universität am Mittwoch einen Grundbetrieb aufrechterhalten, insbesondere in den Bereichen Forschung und Lehre. Mit größeren Einschränkungen im Lehrbetrieb ist derzeit nicht zu rechnen. Jedoch werden die Mensa und Cafeterien am Campus am Streiktag geschlossen sein, mit Ausnahme der Cafeteria im Mensagebäude, die von 8 bis 15 Uhr geöffnet sein wird. Angesichts der Jahreszeit möchten wir zudem darauf hinweisen, dass es zu Beeinträchtigungen beim Winterdienst kommen kann.
Was bedeutet das für Sie als Beschäftigte?
Wenn Sie am Streik teilnehmen wollen, beachten Sie bitte die Hinweise zur Zeiterfassung im Auszug der Arbeitskampfrichtlinie. Damit Ihre Teilnahme am Streik im Nachgang korrekt verbucht werden kann, informieren Sie bitte unbedingt Ihre Vorgesetzten.
Wenn Sie nicht am Streik teilnehmen und an diesem Tag regulär arbeiten möchten, können Sie dies tun.
Insgesamt ist damit zu rechnen, dass am 28. Januar Service- und Anlaufstellen der Universität und des Studierendenwerks nicht im gewohnten Umfang zur Verfügung stehen können. Bitte planen Sie wichtige Termine daher möglichst für einen anderen Wochentag ein.