Leider kommt es zurzeit aufgrund von Personalengpässen zu erheblichen Verspätungen bei der Bearbeitung von Nebentätigkeitsanzeigen und der Abrechnung von Reisekosten. Bei Reisen, die mit höheren Kosten verbunden sind, ist es deshalb ratsam, mit dem Antrag auf Genehmigung der Reise einen entsprechenden Abschlag zu beantragen (bis ca. 80 Prozent der zu erwartenden abrechenbaren Kosten).
Mit folgenden Maßnahmen können Sie das Referat VIII/4 unterstützen und damit die Bearbeitungszeiten reduzieren:
- Anmeldung beim Portal Mitarbeiterservice und Umstellung auf Zustellung der Reisekostenbescheide im Portal. Dadurch entfällt der Papierversand (die Einführung des digitalen Reisemanagements an der Universität Passau kann leider voraussichtlich erst 2024 erfolgen).
- Bitte reichen Sie Reisekostenabrechnungen vollständig und schlüssig begründet ein.
- Bei regelmäßigen Dienstreisen in denselben Staat (nicht zwangsläufig derselbe Geschäftsort) können Sie eine längerfristige A1-Bescheinigung beantragen. Eine Ausstellung über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ist möglich und entlastet dabei auch Sie.
- Häufige Fragen zum Thema Dienst- und Fortbildungsreisen beantworten auch die online zur Verfügung gestellten Informationen.
Bitte beachten Sie: Bei der Finanzierung von Dienstreisen über Drittmittel sind auch die Abrechnungsfristen für das Drittmittelprojekt einzuhalten. Bitte weisen Sie uns rechtzeitig vor Fristablauf auf zeitkritische Anträge oder noch ausstehende Abrechnungen hin.