FAQ
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Eine ggf. veränderte Bestuhlung in den gebuchten Räumlichkeiten, ist nach Buchungsende selbstständig wieder in den Normalzustand zurückzuversetzen. Hierfür verfügt jeder Raum über einen Aushang, der die reguläre Bestuhlung vorgibt. Pinnwände und Flipcharts sind wieder auf die Vorrichtung zu hängen. Die Flächen sind in einem ordnungsgemäßen, besenreinen Zustand zurückzugeben.
In Seminarräumen und Hörsälen ist auf offene Getränke zu verzichten. Es ist darauf zu achten, dass durch Speisen und Getränke keine Verunreinigungen entstehen. Falls es zu Verschmutzungen kommt, ist eine Meldung zur Sonderreinigung erforderlich. Gegebenenfalls hierzu anfallende Kosten werden dem Veranstalter weiterverrechnet.
Dem Dienstbetrieb liegt ein detailliertes Raumbuch vor. Bei Anfragen zu konkreten Reinigungsturnussen oder -inhalten kontaktieren Sie uns direkt.
Nein, im Zuge der Unterhaltsreinigung werden lediglich die Oberflächen gereinigt.
Für die interne Dokumentation ist eine Meldung der Fälle an das Referat IX/3 Dienstbetrieb erforderlich. Die jeweils geschädigte Person stellt Strafanzeige.
Generell wird eine Veranstaltung bzw. Raumüberlassung beim Ref. II/4 Eventmanagement angemeldet. Dieses Team setzt sich anschließend mit den Veranstaltenden sowie dem Dienstbetrieb in Verbindung bzgl. gegebenenfalls anfallenden Nutzervereinbarungen, -gebühren.