Veranstaltungskalender
NS-Unrecht und Rechtsbeugung
Referent: Dr. Alexander Hoeppel, FAU Nürnberg
Die strafrechtliche Ahndung des durch die Justiz im Dritten Reich begangenen Unrechts gilt als gescheitert. Obwohl im nationalsozialistischen Deutschland der »Dolch des Mörders unter der Robe des Richters verborgen« war, wurde nach dem Krieg kaum ein Vertreter der Justiz verurteilt. Dieser Umstand wurde vielfach vereinfachend mit der biografischen Belastung der nach 1945 über ihre ehemaligen Kollegen urteilenden Richter erklärt.
Zu wenig Beachtung fand bisher die rechtliche Argumentation, die den Urteilen zugrunde lag und die sich vor allem auf eine aus dem Straftatbestand der Rechtsbeugung abgeleitete Privilegierung stützte. Dr. Alexander Hoeppel analysiert die Strafrechtsdogmatik der nach 1945 gefällten Urteile, zeichnet die bis zum heutigen Tage fortlaufenden Entwicklungslinien nach und bewertet sie als »strafrechtliche Selbstimmunisierung". Darüber hinaus beleuchtet er die Rolle der berühmten radbruch'schen Formel für die Schaffung des Richterprivilegs des Straftatbestands der Rechtsbeugung sowie die auf sie zurückführbare Exkulpation des Richterstandes über die durch die Formel gestärkte „Positivismuslegende“.
Dr. Alexander Hoeppel wird während seines Vortrags die wesentlichen Thesen seiner Dissertation (NS-Unrecht und Rechtsbeugung, Tübingen 2019) vorstellen und anschließend im Plenum zur Diskussion stellen.
Weitere Informationen
Zutritt | öffentlich |
Anmeldung | nicht erforderlich |
Veranstaltende | Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafrechtsgeschichte / Arbeitskreis Kritische Juristen |
E-Mail (für Rückfragen) | akj-passau@vandox.ovh |