Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird das Behindertenrecht seit 2017 in mehreren Reformstufen erneuert, vor allem auch die umfangreiche Umarbeitung des neunten Sozialgesetzbuches, das die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen reguliert.
Mit dieser Reform wurde auch die gesetzliche Grundlage für ein neues Angebot der Beratung für Menschen mit (drohenden) Behinderungen geschaffen: Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®).
Am 23. Mai 2024 von 13:30 bis 14:30 Uhr stellt Anke Kidan, die Leitung der EUTB®-Beratungsstelle Neumarkt, die Arbeit der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung in einer online-Infoveranstaltung vor.
Die Infoveranstaltung wird via dem Konferenztool Teams stattfinden.
Um Anmeldung wird bis zum 8. Mai 2024 erbeten.