Frauenbeauftragte
Tätigkeitsbereiche der Universitätsfrauenbeauftragten
Eine zentrale Aufgabe ist die Koordinierung und Vernetzung aller Frauenbeauftragten bei der Ausübung des Amtes. Die Frauenbeauftragten treffen sich mindestens einmal im Semester fakultätsintern sowie fakultätsübergreifend (Frauenbeirat).
Frauenbeirat
Der Frauenbeirat besteht aus der Universitätsfrauenbeauftragten, den Frauenbeauftragten der einzelnen Fakultäten, der Gleichstellungsbeauftragten, der/dem Frauenbeauftragten des studentischen Konvents sowie ihren jeweiligen Stellvertretungen. Es sind alle interessierten Personen aller Statusgruppen zu den Sitzungen eingeladen. Der Beirat tagt ein- bis zweimal im Semester, um sich über aktuelle und anstehende gleichstellungsorientierte Veranstaltungen, Problemfälle, Anträge etc. auszutauschen und zu informieren. Hier können sich die Fakultätsfrauenbeauftragten untereinander über fakultätsspezifische Fragen austauschen und beratschlagen und im fakultätsübergreifenden Dialog gemeinsam Lösungen finden. Vor der Wahl der Frauenbeauftragten durch den Senat hört die Präsidentin bzw. der Präsident den Frauenbeirat zu dessen personellen Vorstellung, über das Ergebnis der Anhörung ist der Senat zu unterrichten.
LaKof und bukof
Die Universitätsfrauenbeauftragte ist Mitglied der Landeskonferenz der Frauen und Gleichstellungsbeauftragten an Bayerischen Hochschulen (LaKoF). Die LaKoF vertritt die Interessen von Frauen an Hochschulen und gestaltet die gleichstellungspolitische Diskussion im Hochschulbereich in Bayern. Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) ist ein weiteres Netzwerk, welches sich mit gleichstellungspolitischen Themen im Hochschulbereich befasst.
Die Universitätsfrauenbeauftragte und die Frauenbeauftragten der Fakultäten sind Ansprechpartner*innen für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen zu Karriereplanung in Studium und Wissenschaft, bei Vergabe von Stipendien, bei Konflikten und Problemen am Arbeitsplatz und zu Gleichstellungsfragen in den Fakultäten und der Universität.
Beratungsfelder
- Schwangerschaft und Studium bzw. Beruf
- Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf
- Mobbing, Diskriminierung
- Sexuelle Belästigung, Stalking
- Fakultätsspezifische Gleichstellungsmaßnahmen
- Vertragsverlängerung bei Mutterschutz und Elternzeit
Die Universitätsfrauenbeauftragte und die Fakultätsfrauenbeauftragten informieren interessierte Nachwuchswissenschaftlerinnen ab der Postdoc Phase über Fördermaßnahmen, die der Freistaat Bayern im Rahmen der Bayerischen Gleichstellungsförderung (BGF) bereitstellt. Hierbei wird die Frauenbeauftragte durch das Frauenbüro unterstützt.
Die Frauenbeauftragte ist stimmberechtigtes Mitglied in der erweiterten Universitätsleitung und im Senat und allen beratenden Ausschüssen des Senats. Zudem ist sie beratendes Mitglied im Universitätsrat und hat ein Anhörungsrecht bei der Universitätsleitung.
Übersicht Gremien mit stimmberechtigter Beteiligung:
- Erweiterte Universitätsleitung (BayHSchG, Art. 4)
- Senat (BayHSchG, Art. 4)
- in allen beratenden Ausschüssen des Senats (BayHSchG, Art. 25 Abs. 4 Satz 2)
- Vertreterversammlung des Studentenwerks (BayHSchG, Art. 91)
- Verwaltungsrat des Studentenwerks (BayHSchG, Art. 92)
- Frauenbeirat (Leitung)
- IT-Beirat
- Transferbeirat
- Kommission zur Vergabe der Stipendien zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (Vorsitz)
- Vertreterversammlung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz
- Landeskonferenz der Frauen und Gleichstellungsbeauftragten
- Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V.
Die systematische Integration von Geschlechterdimensionen in Forschungsprozesse trägt dazu bei, die exzellente Ausrichtung von Forschung voranzutreiben und die Lebensqualität aller Menschen zu verbessern. Unter der Leitung von der Universitätsfrauenbeauftragten Prof. Dr. Sieber beteiligt sich die Universität Passau mit dem Projekt "Geschlechteraspekte in der Passauer Forschung" an diesem Vorhaben.
Das Strukturprojekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Fakultätsfrauenbeauftragte
Die Fakultätsfrauenbeauftragten achten auf und fördern die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern an ihrer jeweiligen Fakultät. Sie sind stimmberechtigte Mitglieder in Berufungsverfahren und im Fakultätsrat, Mitglieder im Frauenbeirat und erste Ansprechpersonen für die Mitglieder ihrer Fakultät.
Bitte kontaktieren Sie die Frauenbeauftragten bevorzugt über die E-Mail-Adresse fakultaetsfrauenbeauftragte-jur@uni-passau.de.
Frauenbeauftragte
1. Stellvertreterin

Bitte kontaktieren Sie die Frauenbeauftragten bevorzugt über die E-Mail-Adresse fakultaetsfrauenbeauftragte-wiwi@uni-passau.de.
Frauenbeauftragte

2. Stellvertreterin
1. Stellvertreterin

3. Stellvertreterin

Bitte kontaktieren Sie die Frauenbeauftragten bevorzugt über die E-Mail-Adresse fakultaetsfrauenbeauftragte-phil@uni-passau.de.
Frauenbeauftragte

2. Stellvertreter
1. Stellvertreterin

Bitte kontaktieren Sie die Frauenbeauftragten bevorzugt über die E-Mail-Adresse fakultaetsfrauenbeauftragte-fim@uni-passau.de.
Frauenbeauftragte

Stellvertreterin
