Gleichstellungsbeauftragte
Für die Amtszeit vom 01.03.2024 bis 28.02.2027 ist Frau Dr. Claudia Krell auf Grundlage des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGIG) zur Gleichstellungsbeauftragten der Universität Passau bestellt und zuständig für das wissenschaftsunterstützende Personal.
Aufgaben und Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Ihr Aufgabenspektrum ist in Art. 15 bis 19 BayGIG geregelt. Die Gleichstellungsbeauftragte überwacht und fördert das Gesetz, das folgende Ziele umfasst:
- Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst
- Die Erhöhung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer
- Die Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist ebenfalls zuständig für:
- Die Unterstützung der Universität bei der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts
- Die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Besprechungen zwischen Dienststelle und Personalrat ("Monatsgespräche")
- Eigene Initiativen zur
- Durchführung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes
- Verbesserung der Situationen von Frauen
- besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer
- Die Mitwirkung an allen Angelegenheiten mit Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern (dieser Bereich ist viel weiter zu sehen als viele annehmen, da die Umsetzung der Gleichstellung in fast alle Lebens- und Arbeitsbereiche hineinreicht)
- Die Mitwirkung an allen Angelegenheiten mit Bedeutung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer und der Sicherung der Chancengleichheit
- Die Beratung zu Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen
Die Einrichtungen der Universität unterstützen die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, unterrichten sie von gleichstellungsrelevanten Vorgängen frühzeitig und umfassend und beteiligen sie an diesen Vorgängen.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Passau ist Mitglied in folgenden Netzwerken:
Unterlagen und Informationen
Das Gleichstellungskonzept ist nach Art. 5 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes die Grundlage einer Beschreibung der Situation der weiblichen Beschäftigten im Vergleich zu den männlichen Beschäftigten. Hierfür werden jeweils Gleichstellungsmaßnahmen und gleichstellungsrelevante Daten ausgewertet.
Vorhandenen Unterschiede im Vergleich der Anteile von Frauen und Männern, insbesondere bei Voll- und Teilzeittätigkeit, Beurlaubung, Einstellung, Bewerbung, Fortbildung, Beförderung, Höhergruppierung und Leistungsbesoldung werden im Gleichstellungskonzept dargestellt und erläutert. Zur Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, sollen Maßnahmen zur Durchsetzung personeller und organisatorischer Verbesserungen anhand auch von zeitbezogenen Zielvorgaben entwickelt werden.
Darüber hinaus sollten Initiativen zur Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, insbesondere strukturelle Maßnahmen entwickelt und dargestellt werden.
Gleichstellungskonzept für das wissenschaftsunterstützende Personal 2020



