Gleichstellung
Die Universität Passau fördert bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigt diese als Leitprinzip (Art. 22 Abs. 1 Satz 1 BayHIG). Ziel der Förderung von Frauen ist eine Steigerung des Anteils von Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft und Kunst (Art. 22 Abs. 1 Satz 4 BayHIG). Die Universität Passau wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Art. 22 Abs. 1 Satz 2 BayHIG).
Gleichstellungskonzepte
Das Gleichstellungskonzept ist nach Art. 5 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes die Grundlage einer Beschreibung der Situation der weiblichen Beschäftigten im Vergleich zu den männlichen Beschäftigten. Hierfür werden jeweils Gleichstellungsmaßnahmen und gleichstellungsrelevante Daten ausgewertet.
Vorhandenen Unterschiede im Vergleich der Anteile von Frauen und Männern, insbesondere bei Voll- und Teilzeittätigkeit, Beurlaubung, Einstellung, Bewerbung, Fortbildung, Beförderung, Höhergruppierung und Leistungsbesoldung werden im Gleichstellungskonzept dargestellt und erläutert. Zur Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, sollen Maßnahmen zur Durchsetzung personeller und organisatorischer Verbesserungen anhand auch von zeitbezogenen Zielvorgaben entwickelt werden.
Darüber hinaus sollten Initiativen zur Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, insbesondere strukturelle Maßnahmen entwickelt und dargestellt werden.
- Gleichstellungskonzept für Parität der Universität Passau für die Laufzeit 2025-2029
- Gleichstellungskonzept für das wissenschaftsunterstützende Personal 2020
Gender Equality Plan
Um auf die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, hat die Universitätsleitung einen Gleichstellungsplan verabschiedet.
Mit dem im Dezember 2021 beschlossenen Gleichstellungsplan erfüllt die Universität Passau die Vorgaben des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizon Europe.
HRK-Selbstverpflichtung "Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen – Selbstverpflichtung der deutschen Hochschulen"
Im Juli 2025 ist die Universität Passau der HRK-Selbstverpflichtung "Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen – Selbstverpflichtung der deutschen Hochschulen" beigetreten. Die Selbstverpflichtung der Hochschulrektorenkonferenz ist ein Beschluss, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungsverfahren an deutschen Hochschulen zu stärken.
Weitere Themen
- Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG) vom 24.Mai 1996, zuletzt geändert am 23.Mai 2006
Die Ziele des Gesetzes sind die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst, die Erhöhung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern und auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männer in Gremien. - Arbeitshilfe zur Umsetzung der Art. 16-19 des BayGlG (Hrsg. von der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern)
Die Arbeitshilfe konkretisiert Aufgaben und Befugnisse der Gleichstellungsbeauftragten und gibt Anwendungshinweise zum BayGlG. Anhand von Beispielen aus der Praxis soll auch zu Maßnahmen und Initiativen angeregt werden. - Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) (Quelle: Bundesministerium der Justiz) Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19. April 2007
Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verhindern. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz enthält die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften über die Förderung von Teilzeitarbeit, den Abschluss und die Beendigung befristeter Arbeitsverträge und den Schutz Teilzeitbeschäftigter und befristet Beschäftigter vor ungerechtfertigter Benachteiligung. Es setzt die EG-Richtlinien über Teilzeitarbeit (97/81/EG) und über befristete Arbeitsverträge (1990/70/EG) in nationales Recht um. - Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, zuletzt geändert vom 31. Oktober 2006 (Quelle: Bundesministerium der Justiz)
Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. - Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz - DGleiG) "Bundesgleichstellungsgesetz für die Bundesverwaltung und die Gerichte des Bundes" (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
(Quelle: Bundesministerium der Justiz)
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Im AGG wurden mehrere EU-Richtlinien umgesetzt.
- Erster Bericht der Bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (Berichtszeitraum: 01.07.1996 bis 30.06.1999)
Der Bericht steht elektronisch nicht mehr zur Verfügung - Zweiter Bericht der Bayerischen Staatsregierung über Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern
(Berichtszeitraum: 01.07.1999 bis 30.06.2002) - Dritter Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern
(Berichtszeitraum: 01.07.1996 bis 31.12.2004) - Vierter Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern
(Berichtszeitraum: 01.01.2005 bis 31.12.2009) - Fünfter Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern
(Berichtzeitraum: 01.01.2010 bis 31.12.2014) - Sechster Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern
(Berichtzeitraum: 01.01.2015 bis 31.12.2018)
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Der Begriff "Gender Mainstreaming" stammt aus dem Englischen und bezeichnet den Entschluss, die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen und wird meist in öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Im Unterschied zur expliziten Frauenpolitik bezieht Gender Mainstreaming beide Geschlechter gleichermaßen in die Konzeptgestaltung ein.
Das englische Wort "Gender" bezeichnet die gesellschaftlich, sozial und kulturell geprägte Geschlechterrolle von Frauen und Männern. Diese sind – anders als das biologische Geschlecht – erlernt und damit veränderbar. "Mainstreaming" (zu deutsch Hauptströmung) meint jenen Versuch, der darin besteht, benachteiligte Gruppen bzw. Randgruppen in die Mitte der Gesellschaft, also in den ganz normalen "Mainstream", zu bringen. So lässt sich die deutsche Übersetzung des Gender Mainstreamings, als "durchgängige Gleichstellungsorientierung" oder "Gleichstellungspolitik" bezeichnen.
Ausgehend, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt, ist Gender Mainstreaming somit der Auftrag an die Spitze einer Verwaltung und an alle Beschäftigten, die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern – von vornherein – zu berücksichtigen und zwar:
- in der Struktur der Verwaltung
- in der Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen
- in den Ergebnissen und Produkten
- in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Gender Budgeting
"Gender Budgeting" bezeichnet die Etablierung und Durchführung von Maßnahmen innerhalb des Prozesses der Aufstellung von öffentlichen Haushalten (englisch: "Budget") von Bund, Ländern und Kommunen, mit dem Ziel die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter (englisch: "Gender") zu fördern und schließlich zu erreichen. "Gender Budgeting" wird als Teilstrategie des Gender Mainstreamings angesehen, um durch eine entsprechende gestaltete Haushaltsführung die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen.
Historische Entwicklung
Bei der Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen 1995 in Peking wurde Gender Mainstreaming als politische Methode und Richtlinie festgelegt, die von den Teilnehmerländern in nationale Aktivitäten umgesetzt werden muss. Der Amsterdamer Vertrag ernannte das Konzept des Gender Mainstreaming 1997/1999 zum offiziellen Ziel der Gleichstellungspolitik der Europäischen Union. Mit Kabinettsbeschuss vom 23. Juni 1999 hat die Bundesregierung die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip ihres Handelns anerkannt und beschlossen, diese Aufgabe mittels der Strategie des Gender Mainstreaming zu fördern. Der Bayerische Landtag hat 2002 eine Verankerung von Gender Mainstreaming in allen Politikfeldern, sowie Fortbildung für Führungskräfte beschlossen. Die Bayerische Staatsregierung hat am 1. Oktober 2002 die Änderung der Geschäftsordnung der Bayerischen Staatsregierung und der Organisationsrichtlinien mit dem Ziel einer Förderung der geschlechtersensiblen Sichtweise bekannt gemacht (AllMBl. Nr. 13/2002, S. 891f).
Weitere Informationen zu Gender Mainstreaming
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gender Mainstreaming
Aktuelle Nachrichten und zahlreiche Links zu Gender Mainstreaming - Das GenderKompetenzZentrum unterstützt bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming. Es ist eine anwendungsorientierte Forschungseinrichtung im Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien (ZtG) an der Humboldt Universität zu Berlin. Das GenderKompetenzZentrum bietet ein breites Beratungsspektrum. Neben einem umfassenden Informationsangebot im Internet zum Beispiel Erstberatung zur Umsetzung von Gender Mainstreaming, Forschung und Veranstaltungen.
- Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (Center of Excellence Women and Science) ist der nationale Knotenpunkt zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung in Deutschland. Als wissens- und forschungsbasierte Dienstleistungseinrichtung steht das CEWS Wissenschaftlerinnen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsorganisationen und politischen Gremien mit seinen Leistungen zur Verfügung.
- Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Gender Mainstreaming
Liste mit weiterführender Literatur zu Gender mainstreaming, Gender Budgeting, Gleichstellung/Chancengleichheit, Genderforschung u.v.m. - TOTAL E-QUALITY Deutschland e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung zu etablieren, nachhaltig zu verankern und damit einen Paradigmenwechsel in der Personalpolitik herbeizuführen. Für beispielhaftes Handeln im Sinne einer an Chancengleichheit ausgerichteten Personalführung vergibt der Verein das TOTAL E-QUALITY Prädikat. Das Prädikat zeichnet Unternehmen, Organisationen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus, die eine an Chancengleichheit orientierte Personalpolitik verfolgen.
Am 09.04.2013 hat die Universität Passau daher Richtlinien zur geschlechtergerechten Sprache verabschiedet, die mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Die Universität Passau leistet somit ihren Beitrag zur Realisierung der Organisationsrichtlinien zur sprachlichen Gleichbehandlung der Bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2003.
Weitere Informationen zur gendergerechten Sprache
- Freundlich, korrekt und klar: Bürgernahe Sprache in der Verwaltung Hrsg. vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Kapitel 4 "Verschiedene Geschlechter" soll in Behörden als Leitfaden für die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern und weiteren Geschlechtern dienen. Mit zahlreichen Beispielen wird dargestellt, wie in der gesprochenen als auch in der geschriebenen Sprache die Geschlechtsunterschiede deutlich gemacht und den jeweiligen Situationen angepasst werden können.
- Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern Hrsg. vom Bundesverwaltungsamt - Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik, 2. Aufl. 2002.
In diesem Merkblatt wird dargestellt, welche Möglichkeiten der Personenbezeichnung die deutsche Sprache bietet, wenn maskuline Personenbezeichnungen als Oberbegriff für männliche und weibliche Personen vermieden werden sollen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite "Geschlechtergerechte Sprache".
- Informationsmaterial der Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer
- Informationen der Polizei zu Sexualstraftaten
- Konzept "Bayern gegen Gewalt" des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zum Thema Soziales
- Initiative "Stärker als Gewalt" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema "Frauen vor Gewalt schützen"
- Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (2018): Online-Handreichung "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen"
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2015): Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext - Schutzlücken und Empfehlungen. Expertise.
- UN WOMEN (2019): What will it take? Promoting cultural change to end sexual harassment. (in englischer Sprache)
- Frey, Regina (2020): Geschlecht und Gewalt im digitalen Raum. Eine qualitative Analyse der Erscheinungsformen, Betroffenheiten und Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung intersektionaler Aspekte. Expertise für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung.
- Ruhr-Universität Bochum (2012): Gender Based Violence, Stalking and Fear of Crime. Länderbericht Deutschland. EU-Projekt 2009-2011.
- Schäuble Institut für Sozialforschung (2007): Karrieremuster von Frauen an Universitäten: Erschwernisse durch strukturelle und sexualisierte Diskriminierung. Analysebericht.





