Wir freuen uns, Sie über ein neues Förderinstrument für Nachwuchswissenschaftlerinnen informieren zu können. Die Mobilitätsbeihilfe wird finanziert aus Mitteln des Professorinnenprogramms II und dient der Förderung von Forschungsreisen zwischen vier Wochen und drei Monaten, für die keine andere Fördermöglichkeit besteht. Ziel ist es, talentierte Frauen an der Universität Passau nachhaltig in das Wissenschaftssystem einzubinden und zur Verfolgung einer Wissenschaftskarriere zu motivieren. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien. Anträge sind ab sofort mit dem Antragsformular möglich.
Bitte beachten Sie: Abweichend von den Richtlinien endet die Antragsfrist für geplante Forschungsreisen ab dem 01. September 2015 am 26. Juli 2015.
Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Referats Gleichstellung für Fragen zur Verfügung.