Parkberechtigung für Studierende: Anmeldung
Neu beantragen müssen die Parkberechtigung nur:
- Studierende im Erstsemester
- Studierende, die im vorherigen Semester beurlaubt waren.
Während der Vorlesungszeit sind nur Studierende parkberechtigt, deren Semesterwohnsitz außerhalb des Stadtgebiets Passau liegt und nicht mehr als 90 km von der Grenze des Stadtgebiets Passau entfernt ist.
Studierende, die nicht parkberechtigt sind, können auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen eine Parkberechtigung erhalten. Hierzu ist das Servicebüro Liegenschaften persönlich zu kontaktieren. Ein Ausnahmefall liegt insbesondere bei Schwerbehinderten vor, deren Mobilität eingeschränkt ist, sowie bei Studierenden, die ein Kind pflegen und erziehen, das behindert ist, oder das zu Beginn des jeweiligen Semesters das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Parkschein-Nummer erhalten Sie über das Campusportal. Melden Sie sich auf der Startseite des Campusportals mit Ihrer ZIM-Kennung an. Klicken Sie dann auf "mein Studium" um zu Ihren Bescheinigungen zu kommen. Anschließend wählen Sie "Studienservice" und dann den Reiter "Bescheinigungen". Im Campusportal können Sie dann Ihren Parkschein drucken, dieser muss jedoch zuerst beantragt werden!
Bitte beachten Sie auch die Benutzungsordnung für die Studierendentiefgarage Innstraße 27/29.