Raumvergabe
Vergabe von Büroräumen
Vergabe von Hörsälen und Seminarräumen
Für Lehrveranstaltungen
Die elektronische Raumplanung der Lehrveranstaltungen sowie die Vergabe von Räumen für Blockveranstaltungen erfolgt über das Zentrum für Informationstechnologie und Medienmanagement (ZIM).
- Raumantragsformular für Lehrveranstaltungen
- Hörsaal- und Seminarraumverzeichnis
Unabhängig von der Art der Nutzung, finden Sie hier alle Optionen zu möglichen Raumbuchungen.
Tel.: +49 851 509-3283
raumvergabe@zim.uni-passau.de
Innstraße 33
D-94032 Passau
Für Studentische Gruppen, Examensfeiern, Verabschiedungen, öffentliche Veranstaltungen, Veranstaltungen externer Anbieter und Studentenfeiern
Die Raumvergabe erfolgt über das Referat II/6 - Eventmanagement. Bitte wenden Sie sich für alle Anfragen zur Raumbuchung an:

Anmietung von externen Räumen für Universitätsveranstaltungen
Für Anmietungen von externen Räumen ist das Referat IX/1- Liegenschaften zuständig.
Anmietungen von externen Räumen für Veranstaltungen sind nur möglich, wenn keine geeigneten Universitätsräume zur Verfügung stehen.
Dies muss vorab vom Referat II/6 - Eventmanagement geprüft werden.
Sollte die Prüfung ergeben, dass keine geeigneten Universitätsräume zur Verfügung stehen, so muss beim Vermieter vorab ein formloses Angebot zur Klärung der Mietkosten eingeholt und dem Referat IX/1 - Liegenschaften vorgelegt werden.
Bis zu einer Gesamtmiete von 1.200 € (einschl. Nebenkosten) nimmt die Universität Passau in eigener Vertretung des Freistaats Bayern die Anmietung vor.
Ab einer Gesamtmiete von 1.200 € ist für die Anmietung die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) durch das Referat IX/1 - Liegenschaften zu involvieren.
Die Bearbeitungszeit für den Vertragsabschluss über die Immobilien Freistaat Bayern beträgt ca. 10-15 Arbeitstage.
Verpflegungskosten sind vom Veranstalter vorab mit dem Referat II/6 - Eventmanagement zu klären und mit einer separaten Rechnung abzurechnen.
Die Gesamtmiete für Universitätsveranstaltungen in externen Räumen ist über den Etat des Veranstalters (Einrichtung/Lehreinheit) zu finanzieren.
Sollte eine Kostenübernahme über einen allgemeinen Titel der Universitätsverwaltung notwendig sein, so ist die Kostenübernahme vorab über die Abteilung VII - Finanzen zu klären.
