Ab 2024 wird der Studienbeginn im Wintersemester möglich sein.
Bewerbungszeitraum Sommersemester:
1. November - 15. Februar
Bewerbungsverfahren
Direktbewerbung (Campusportal)
Während des Bewerbungszeitraums für Ihren Studiengang können Sie sich folgendermaßen bewerben:
Sie müssen sich online im Campusportal registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Login-Daten und weiteren Anweisungen.
Nach erfolgter Registrierung, können Sie im Campusportal unter "Login und Bewerbung/Einschreibung" Ihren Bewerbungsantrag für den gewünschten Studiengang stellen. Dort ist das weitere Vorgehen beschrieben.
Sammeln Sie die nötigen Bewerbungsunterlagen und schicken Sie die Dokumente an die Universität Passau.
Unterlagen zum Nachweis der Qualifikation
Tabellarischer Lebenslauf
Entweder eine amtlich beglaubigte Kopie von Ihrem Abschlusszeugnis der Ersten Juristischen Prüfungbzw. des Ersten Juristischen Staatsexamenoder eine amtlich beglaubigte Kopie von Ihrem Hochschulabschlusszeugnis aus einem Studium mit juristischem Schwerpunkt.
Bei einem Hochschulabschluss aus einem Studium mit juristischem Schwerpunkt sind juristische/rechtwissenschaftliche Kenntnisse im Umfang von mindestens 240 ECTS-Leistungspunkten (8 Semester) nachzuweisen.
Wer ein Studium im Umfang von 180 ECTS-Leistungspunkten (6 Semester) abgeschlossen hat, kann sich Kompetenzen im Umfang von 60 ECTS-Leistungspunkten anrechnen lassen:
Nachweis für Berufstätigkeitin juristischem Umfeld von mindestens zwei Jahren nach Abschluss des Erststudiums. Als Nachweis gelten Zeugnisse, Stellenbeschreibungen oder ähnliche Dokumente.
Eine amtlich beglaubigte Kopie von einem Hochschulzertifikat einer abgeschlossenen Weiterbildung (einschließlich Modul- und Zusatzstudien) im rechtswissenschaftlichen Bereich
Wenn Ihr erstes Studium vollständig abgeschlossen ist, wird keine Mindestnote vorausgesetzt. Bei einer Bewerbung vor Abschluss Ihres Studiums lesen Sie bitte die Infoschrift zum LL.M. Rechtsinformatik durch. Dort wird erklärt, welche Notennachweise Sie je nach Ihrem Studium beifügen müssen.
Ein Nachweis, dass Sie ein Problem selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten und die Ergebnisse schriftlich darstellen können. Für die Art des Nachweises lesen Sie bitte die Infoschrift zum LL.M. Rechtsinformatik durch. Dort wird erklärt, welchen Nachweis Sie je nach Ihrem Studienabschluss beifügen müssen.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2GER.
Bewerbung vor Ende des grundständigen Studiums
Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung das Hochschulabschlusszeugnis noch nicht vorliegen, muss eine Bescheinigung des Prüfungssekretariates (Transcript of Records) über die bisher erbrachten Leistungen eingereicht werden. Sämtliche Leistungen des Bachelorstudiums, einschließlich der Abgabe der Bachelorarbeit, müssen bis Vorlesungsbeginn nachgewiesen werden.
Beglaubigte Kopien
Bitte reichen Sie amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen und anderen Zertifikaten ein - niemals Originale. Ihre eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Vereidigte Übersetzungen
Sofern Ihre Zeugnisse und sonstige Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen Sie für alle Dokumente zusätzlich eine vereidigte deutsche oder englische Übersetzung beifügen.
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