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Studienvoraussetzungen

Studienberechtigung

Studienbewerberinnen und Studienbewerber werden als Studierende immatrikuliert, wenn sie die für das Studium erforderliche Qualifikation nachweisen und kein Immatrikulationshindernis vorliegt. Die allgemeinen Bestimmungen und Qualifikationsvoraussetzungen werden durch das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) geregelt:

Qualifikation für ein Studium an einer Universität

Um ein Studium an der Universität Passau anzutreten, benötigen Sie die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife:

Mit der allgemeinen Hochschulreife oder allgemeinen Hochschulzugangs­berechtigung können Sie alle grundständigen Fächer an der Universität Passau studieren.

Die fachgebundene Hochschulreife und die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung berechtigen nur zum Studium bestimmter Studiengänge an Universitäten (§ 1 Abs. 2 Qualifikationsverordnung -QualV-).

Die Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangs­berechtigung wird als allgemeine Hochschul­zugangsberechtigung (HZB) oder als fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben.

Deutsche Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland bzw. nicht nach dem deutschen Bildungssystem erwerben, können den Hochschulzugangs-Check von uni-assist benutzen, um einzuschätzen, wie ihr Schulabschluss in Deutschland anerkannt wird. 

Dies gilt auch für Studieninteressierte mit internationalen Schulabschlüssen. Das International Baccalaureate Diploma kann beispielsweise unter bestimmten Umständen als Hochschulreife anerkannt werden. Die Regelungen können Sie auf der Hochschulzugangs-Webseite der Kultusministerkonferenz nachschlagen (unter "IB-Diploma"). Der DAAD hat auch eine nützliche Seite über die Anerkennung des IB-Diploma erstellt.  

Deutsche Bewerberinnen und Bewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem Land außerhalb des EWR-Raums erworben haben und keine amtliche Zeugnisanerkennung besitzen, müssen sich für ein Studium an der Universität Passau über uni-assist bewerben. Zum EWR-Raum gehören folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Als Studienbewerberin oder -bewerber mit einer ausländischen oder internationalen Hochschulreife informieren Sie sich bitte über die für Sie geltenden Regelungen, den Bewerbungsvorgang sowie die erforderlichen Deutschkenntnisse für ein Studium an der Universität Passau:

Studienvoraussetzungen und Bewerbung für internationale Studieninteressierte

Eignungsprüfungen für Lehramtsfächer

Eignungsprüfung für das Lehramtsfach Kunst

Wenn Sie das Fach Kunst als Unterrichtsfach in den Studiengängen Lehramt an Grund-, Mittel-, oder Realschulen, sowie im Rahmen des "Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs Realschule" studieren möchten, müssen Sie vor Studienbeginn zur Vorauswahl eigene Arbeiten in Form einer Mappe an der Universität Passau einreichen, aufgrund derer Sie zur Eignungsprüfung zugelassen werden.

Eine bereits bestandene Eignungsprüfung an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule der Bundesrepublik Deutschland wird auf Antrag bei der Professur für Kunstpädagogik der Universität Passau anerkannt, außer die Qualifikationsanforderungen sind nicht gleichwertig.

Bei der Einschreibung ist der Nachweis der bestandenen oder anerkannten Eignungsprüfung Kunst einzureichen.

Eignungsprüfung für das Lehramtsfach Sport

Wenn Sie das Fach Sport als Unterrichtsfach im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs oder des "Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs Realschule" studieren möchten, müssen Sie die bestandene Sporteignungsprüfung der bayerischen Hochschulen nachweisen.

Wenn Sie die bayerische Sporteignungsprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben, ist es unerlässlich, dass Sie sich zur Teilnahme an der Sporteignungsprüfung der bayerischen Hochschulen anmelden. Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt ausschließlich online über das Internetportal. Die Anerkennung von nicht bayerischen Sporteignungsprüfungen müssen Sie ebenfalls über das BaySPET-Portal beantragen.

Bei der Einschreibung ist der Nachweis der bestandenen oder anerkannten Sporteignungsprüfung einzureichen.

Kontakt

Studierendensekretariat

Tel.: +49 851 509-1127
studierendensekretariat@uni-passau.de
Webseite

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Internationale Studieninteressierte

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