Kommission für Ethik in der Forschung
Exzellenz und Qualität äußern sich auch in den Bemühungen der Universität Passau, den ethisch einwandfreien Umgang mit Forschung bestmöglich zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat die Universitätsleitung am 26. Oktober 2016 Richtlinien für eine Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung an der Universität Passau beschlossen.
Mit Beschluss der Universitätsleitung vom 10. Juli 2019 wurde die Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung ab dem 1. Oktober 2019 zur Kommission für Ethik in der Forschung (kurz: Ethikkommission). Die Ethikkommission berät seit dem 1. Oktober 2019 neben sicherheitsrelevanten Aspekten der Forschung auch zu ethischen Aspekten der Forschung (vgl. § 2 Abs. 2 Richtlinien).
Mitglieder
| Mitglied | Stellvertretung |
---|---|---|
Juristische Fakultät | ||
Wirtschafts-wissenschaftliche Fakultät | ||
Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät | ||
Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät | Prof. Dr. | |
Fakultät für Informatik und Mathematik | Prof. Dr. |
Antragstellung
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Passau.
Wenn Sie als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler der Universität Passau einen Antrag an die Ethikkommission stellen möchten, finden Sie nachfolgend nähere Informationen zur Antragsstellung.
Ihren Antrag an die Ethikkomission verfassen Sie bitte in Deutsch oder Englisch mittels des dafür vorgesehenen Antragsformulars.
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Aufnahme der Forschungstätigkeiten. Beachten Sie dazu bitte, dass die Bearbeitungszeit vom Einreichen Ihres Antrags bis hin zur Beschlussfassung mindestens sechs Wochen in Anspruch nimmt. Trotz vollständiger und gewissenhafter Antragstellung kann es zu Nachfragen und Nachforderung von Unterlagen kommen, welche die Bearbeitungszeit verlängern.
Die Ethikkommission stellt – vorbehaltlich weitergehender rechtlicher Anforderungen – durch Beschluss fest, inwieweit nach ihrer Einschätzung die Durchführung des Forschungsvorhabens im Hinblick auf ethische und/oder sicherheitsrelevante Risiken vertretbar erscheint (gegebenenfalls mit Modifikationen und Auflagen, z. B. zur Risikominimierung).
Das Schreiben der Ethikkommission, in welchem sie ihren Beschluss festhält, können Sie – falls gefordert - bei Drittmittelgebern oder Journals gemeinsam mit Ihrem Forschungsantrag oder Paper einreichen.
Die Ethikkommission berät Sie - in Bezug auf Ihr im Antrag skizziertes Forschungsvorhaben - zu ethischen Aspekten der Forschung, wenn Risiken für Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Tiere, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben mit dem Forschungsvorhaben verbunden sind.
Zudem berät die Ethikkommission zu sicherheitsrelevanten Aspekten der Forschung. Sicherheitsrelevanz liegt insbesondere dann vor, wenn sich das Forschungsvorhaben auf Gegenstände und Technologien bezieht, die in einem Zusammenhang mit der Entwicklung von Waffen stehen oder im Hinblick auf den Forschungsgegenstand ein unmittelbares Missbrauchsrisiko besteht („Dual Use Research of Concern“). Ein Missbrauchsrisiko liegt vor allem dann vor, wenn das Forschungsvorhaben Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringt, welche (ggf. von Dritten) zu erheblichen schädlichen Zwecken missbraucht werden können.
Interview mit dem ehemaligen Vorsitzenden der Ethikkommission, Prof. Dr. Jan H. Schumann
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