Das Einhalten der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis ist essenziell für gutes wissenschaftliches Arbeiten. Die Universität Passau unterstützt Sie als (Nachwuchs)Wissenschaftlerin oder (Nachwuchs)Wissenschaftler bei der Einhaltung der folgenden Prinzipien:
Die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat für uns höchste Priorität. Deshalb haben wir eine Satzung erstellt, die sich an den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) orientiert:
Satzung der Universität Passau zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Das Graduiertenzentrum bietet in seinem Programm überfachliche Veranstaltungen, die Promotionsinteressierte, Promovierende, Postdocs und Habilitierende bei der erfolgreichen Durchführung ihrer Forschungsvorhaben und ihrer persönlichen Weiterentwicklung unterstützen sowie bei ihrem beruflichen Erfolg in der Wissenschaft oder im außeruniversitären Bereich fördern. Aktuelle Seminarthemen im Rahmen der guten wissenschaftlichen Praxis finden Sie insbesondere im digitalen Weiterbildungsportal für die Promotions- und Postdocphase (Deutsch und Englisch).
Vertrauenspersonen sind Ansprechpartner*innen für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität. Sie beraten bei Konflikten oder Problemen im Betreuungsverhältnis, etwa zwischen Promovierenden und Betreuenden oder zwischen Habilitierenden und ihrem Fachmentorat. Ziel ist es, in schwierigen Betreuungssituationen zu vermitteln und konstruktive Lösungen zu finden.
Ombudspersonen hingegen sind für alle Forschenden der Universität Passau zuständig. Sie beraten zu Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Ihre Aufgabe ist es, zu beraten, bei Verdachtsfällen auf wissenschaftliches Fehlverhalten vertraulich zu prüfen, zu vermitteln und ggf. den Fall an die Ständige Kommission weiterzuleiten.
Wird ein Fehlverhalten durch die Kommission bestätigt, leitet die Universitätsleitung geeignete Maßnahmen ein. Diese reichen – je nach Schweregrad – von Hinweisen oder Auflagen bis zu arbeits-, prüfungs- oder dienstrechtlichen Konsequenzen.
In allen Fällen wird sorgfältig und fair geprüft.
Ja. Ombudspersonen unterliegen der strikten Vertraulichkeitspflicht.
Informationen werden nur dann weitergegeben, wenn dies für eine faire Aufklärung erforderlich ist – und nur mit Zustimmung der betroffenen Person oder gemäß Verfahrensordnung.
Ombudspersonen sind unabhängige Vertrauenspersonen, die:
Sie handeln unabhängig, vertraulich und sind dem Grundsatz der Fairness verpflichtet.
Hinweisgeber*innen („Whistleblower“) sind geschützt, solange sie in gutem Glauben handeln.
Ihre Identität wird vertraulich behandelt, und sie dürfen keine Nachteile durch ihre Meldung erfahren.
Ziel der Verfahren ist Aufklärung, nicht Sanktionierung von Personen, die Missstände ehrlich ansprechen.
Die Ombudsperson führt zunächst ein vertrauliches Beratungsgespräch. Falls sich der Verdacht bestätigt, prüft sie, ob eine informelle Klärung möglich ist.
Ist dies nicht der Fall, kann sie den Fall an die Ständige Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens weiterleiten, die ein formelles Verfahren einleitet. Während des gesamten Prozesses bleibt die Ombudsperson vermittelnd, unterstützend und neutral tätig.
Ja. Sie können sich jederzeit und auch bei bloßem Verdacht vertraulich an eine Ombudsperson wenden.
Eine formelle Anzeige ist zunächst nicht nötig – auch eine anonyme Beratung ist möglich.
Die Ombudsperson prüft den Sachverhalt, berät Sie zu möglichen nächsten Schritten und wahrt dabei den Schutz aller Beteiligten.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn absichtlich oder grob fahrlässig gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen wird. Beispiele sind:
Die genaue Definition finden Sie in der Satzung der Universität Passau zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
Falls Sie auf Umstände stoßen, die die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis gefährden (z. B. Druck, Interessenkonflikte, fehlende Ressourcen oder unklare Zuständigkeiten), suchen Sie frühzeitig das Gespräch – idealerweise mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer, oder vertraulich mit einer Ombudsperson.
Diese kann helfen, Lösungen zu finden, bevor ein Konflikt oder Verstoß entsteht.
Bei allgemeinen Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis können Sie sich wenden an:
Die Ombudspersonen stehen als unabhängige, vertrauliche Ansprechpartner*innen für alle Forschenden und Studierenden zur Verfügung.