Fort- und Weiterbildungen (STT)
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, entsendet werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie von Stefanie Dallmeier im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin. Bewerbungen sind laufend möglich.
Fördermöglichkeiten
Die Aufenthaltskosten inklusive Übernachtungsgeld richten sich nach den Aufenthaltstagen, die an der empfangenden Einrichtung verbracht werden plus – wenn zeitlich nötig – einem zusätzlichen Fördertag für An- und Abreise. Die Höhe der Stückkosten pro Tag hängt vom jeweiligen Zielland ab sowie von der Aufenthaltsdauer, ab dem 15. Tag verringert sich der Satz.
Ländergruppen nach Fördersätzen im Projekt 2020:
Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden: 180€ bzw. 126€ ab 15. Tag
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: 160€ bzw. 112€ ab 15. Tag
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: 140€ bzw. 98€ ab 15. Tag
Die Reisekosten berechnen sich nach der einfachen Distanz, die mit dem Distance Calculator der EU KOM ermittelt wird und werden wie folgt ausbezahlt:
10 - 99 km: 20 €
100 – 499 km: 180 €
500 – 1.999 km: 275 €
2.000 – 2.999 km: 360 €
3.000 – 3.999 km: 530 €
4.000 – 7.999 km: 820 €
8.000 km und mehr: 1.500 €
Die Gesamtsumme errechnet sich aus den Reisekosten plus den Stückkosten mal der Anzahl der Aufenthaltstage im Ausland. Im Idealfall wird das Geld im Vorfeld ausbezahlt und mit der Dienstreiseabrechnung lediglich noch bestätigt.
Bitte denken Sie daran, Ihre Dienstreise binnen 45 Tagen nach Rückkehr aus dem Ausland abzurechnen, da sonst Ihr Anspruch auf die Förderung verfällt.
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Personal
Weiterbildungsformate:
- Beteiligung an Prüfungen
- Fachliche Betreuung/Supervision von Studierenden
- gemeinsame Veranstaltungen und Seminare
- Job Shadowing/Hospitation
- Lehrveranstaltungen/Vorlesungen
- Monitoring von Erasmus+ Projekten
- Monitoring-Aktivitäten im Zusammenhang von Erasmus+ Mobilitätsprojekten
- Tutorien/Seminaren/Workshops
- Teilnahme an einer Staff Training Week