Newsletter Familienservice Juni II 2020
Liebe Familien,
im Newsletter Juni II möchten wir Sie auf die neue Ausschreibung des Studieren-mit-Kind-Preises und die neue Überbrückungshilfe für Studierende aufmerksam machen.
Herzlich
Ihr Familienservice
Studieren-mit-Kind-Preis: Bis zum 6. Juli bewerben
Die Universität Passau vergibt an allen Fakultäten einmal pro Semester den Studieren-mit-Kind-Preis. Damit zeichnet sie die besten Absolventinnen und Absolventen mit Kind oder Kindern in jeder Fakultät aus, die neben der Kindererziehung ihr Studium erfolgreich absolviert haben. Das Preisgeld beträgt einmalig jeweils 500 Euro. Bewerben können Sie sich bis zum 6. Juli 2020.
Alle Informationen und das Antragsformular finden Sie unter https://www.uni-passau.de/studieren-mit-kind-preis/.
Überbrückungshilfe für Studierende in Notlagen
Seit dem 16. Juni 2020 ist das Antragstool zur Überbrückungshilfe für Studierende in Notlagen unter https://www.überbrückungshilfe-studierende.de online. Auch Studierende der Universität Passau können dort jeweils einzeln in den Monaten Juni, Juli und August einen Antrag (nur!) für den jeweiligen Monat stellen.
Auf der Internetseite des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz können Sie sich über die Vergabekriterien und den Antrag im Allgemeinen informieren. Dort finden Sie auch FAQ zu dem Thema.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über eine neue Telefon-Hotline zur Verfügung:
Tel.: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de
Haben Sie Anregungen oder Wünsche bezüglich des Newsletters?
Schicken Sie uns diese an: familienservice@uni-passau.de
Freundliche Grüße
Marie-Helene Wünsch