Gegenstände und Geräte
Beschaffung von Gegenständen und Geräten
Soweit Gegenstände, z. B. Geräte, Einrichtungs- oder Verbrauchgegenstände, bestellt werden sollen, verwenden Sie bitte das Formular zur Anforderung von Geräten, Einrichtungs- oder Verbrauchsgegenständen zum dienstlichen Gebrauch.
Nach den Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung dürfen Verpflichtungen eingegangen bzw. Ausgaben nur geleistet werden, soweit sie im Rahmen wirtschaftlichen und sparsamen Handelns notwendig sind. Die Beschaffung kann deshalb erst erfolgen, wenn deren dienstliche Notwendigkeit begründet wurde.
Dienstliche Geräte - Rückgabe und Verlust
Bitte wenden Sie sich an den Einkauf
- wenn Geräte entbehrlich wurden:
Geräte, die entbehrlich, defekt oder entsorgt werden sollen, müssen dem Einkauf immer durch das entsprechende Formular gemeldet werden. Nach dem Eingang dieses Formulars und dessen Prüfung erfolgt die Entscheidung, wohin Geräte zu senden sind. Darüber werden Sie gesondert durch den Einkauf informiert. Bitte legen Sie das Formular mit unserer Rückmeldung bzgl. der Lieferadresse bei, damit der Empfänger informiert wird, dass die Freigabe hierfür erfolgte.
Nach dem physischen Eingang der Geräte werden die jeweiligen Inventarlisten aktualisiert.
Bitte beachten Sie, dass inventarisierte Geräte nur dann aus dem Bestand einer Organisationseinheit ausgebucht werden, wenn der dafür notwendige Standortwechsel über den Einkauf abgewickelt wurde.
- wenn Geräte beschädigt wurden:
Wurde ein Gerät beschädigt, ist der Schaden zeitnah dem Einkauf zu melden. Ggfs. findet die Prüfung von Schadensersatzansprüchen durch die Uni statt. Hierfür senden Sie bitte einen kurzen und formlosen Schadensbericht an den Einkauf. Nach dem Eingang wird Ihnen das weitere Verfahren mitgeteilt.
- wenn Geräte nicht mehr auffindbar sind
Sollten Geräte nicht mehr auffindbar sein, so ist eine Verlustmeldung an das Referat Einkauf zu senden. Bei einem Diebstahl leiten wir diese Meldung mit den nötigen Unterlagen an das Referat Liegenschaften weiter. Alle weiteren Schritte werden in diesem Fall durch das Referat Liegenschaften koordiniert.
Rückgabe von entbehrlichen Möbeln
Wenn Sie Möbel abgeben wollen, teilen Sie uns das bitte per Antrag auf Freigabe von entbehrlichen Möbel mit. Diesen Antrag senden Sie uns bitte per Hauspost zu.
Formulare
- Verlustmeldung (von dienstlichen Gegenständen)
- Antrag auf Freigabe von entbehrlichen Geräten/Gegenständen